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Wichtiges Urteil | Getrennte Eltern müssen Kindergeld aufteilen


Wichtiges Urteil
Getrennte Eltern müssen Kindergeld aufteilen

Betreuen getrennt lebende Eltern gleichberechtigt die gemeinsamen Kinder, steht jedem die Hälfte vom Kindergeld zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, muss den anderen auszahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: II-7 UF 45/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

13.03.2014|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Vater erklagt Hälfte des Kindergeldes

In dem verhandelten Fall betreuten Eltern ihre beiden Kinder im Rahmen des sogenannten Wechselmodells gleichberechtigt. Zunächst wohnten sie noch im gemeinsamen Haus. Als die Mutter auszog und ein Sohn mit ihr ging, beanspruchte sie Unterhalt. Im Gegenzug verlangte der Vater für die Zeit, in der er sich um die Kinder kümmert, die Hälfte des Kindergeldes.

Das dürfte nicht die geeignete Methode sein, um das Kindergeld gerecht zu teilen.Vergrößern des Bildes
Das dürfte nicht die geeignete Methode sein, um das Kindergeld gerecht zu teilen. (Quelle: imago-images-bilder)

Mit Erfolg. Der Vater habe einen Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes, so das Gericht. Dabei könnten die Eltern selbst entscheiden, an wen die Kindergeldkasse zunächst den vollen Betrag auszahlen soll.

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