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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Schärfste Schwert des Jugendamtes Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftspflege und Inobhutnahme?
Bereitschaftspflege bedeutet, dass ein Kind in einer Krisensituation kurzfristig und vorübergehend für einige Tage oder Wochen in einer Pflegefamilie aufgenommen wird. Es bleibt nur so lange dort, bis geklärt ist, wo es danach leben kann – wieder bei den Eltern, dauerhaft in einer Pflegefamilie, im Heim oder auch bei Verwandten oder Bekannten.
Die Bereitschaftspflege ist kein im Sozialgesetzbuch definierter Begriff. Als Rechtsgrundlage dient nach Angaben des Landesjugendamtes in der Regel die Inobhutnahme nach §42 SGB VIII: "Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person (...) vorläufig unterzubringen."
In Einzelfällen kann die Bereitschaftspflege mit Einverständnis der Eltern auch im Rahmen von §33 SGB VIII erfolgen – zum Beispiel, wenn eine Krise absehbar ist und andere Hilfen nicht ausreichen, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Es handelt sich dann um eine geplante Hilfe und nicht um akuten Schutz wie bei der Inobhutnahme.
Inobhutnahme bei "dringender Gefahr"
Die Inobhutnahme ist das schärfste Schwert des Jugendamtes. Sie erfolgt nur dann, wenn andere Hilfen nicht greifen: Bei "dringender Gefahr für das Wohl" des Kindes wird dieses vom Jugendamt oder der Polizei in eine sichere Umgebung (Obhut) geholt.