"Zu verbrauchen bis" Lebensmittel nach Verbrauchsdatum nicht mehr essen
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, sind Lebensmittel meistens noch genießbar. Anders sieht es beim Verbrauchsdatum aus: Ist das überschritten, darf die Ware weder verkauft noch verzehrt werden. Es droht eine Gesundheitsgefährdung, warnt die Verbraucherzentrale Bayern.
Statt "Mindestens haltbar bis" steht beim Verbrauchsdatum die Überschrift "zu verbrauchen bis", kombiniert mit dem jeweiligen Stichtag oder dem Hinweis, wo er zu finden ist. Dazu kommt eine Beschreibung, wie das Lebensmittel aufzubewahren ist. Die empfohlene Kühltemperatur etwa sollten Verbraucher unbedingt einhalten.
Verpflichtend ist ein Verbrauchsdatum für frisches Geflügelfleisch und für Vorzugsmilch. Häufig findet es sich auch bei Hackfleisch, Feinkostsalaten, geräuchertem Fisch und bereits geschnittenen Salaten.