Gold, Münzen & Co. Schatz gefunden: Darf man ihn behalten?
Schatzfunde erregen regelmäßig Aufsehen – die Suche nach ihnen ist zu einem beliebten Hobby geworden. Aber ist das erlaubt und darf man den Fund behalten?
Immer wieder kommt es vor, dass jahrhundertealte Goldmünzen oder seltene Relikte aus einer längst vergangenen Zeit noch einmal das Licht der Welt erblicken. Egal, ob eifrige Schatzsucher sie ausgraben oder Urlauber sie zufällig beim Bauen einer Sandburg finden – es stellt sich die Frage: Darf man den gefundenen Schatz behalten?
Was gilt überhaupt als Schatz?
Das Gesetz definiert einen Schatz als einen Gegenstand, der so lange verborgen war, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Der Schatz muss dabei so verborgen sein, dass er nicht offensichtlich zu erkennen ist. Wichtig ist außerdem: Ein Schatz ist nicht dasselbe wie ein Fund. Bei letzterem geht man davon aus, dass der Eigentümer noch ermittelt werden kann.
Dann gilt die 50:50-Regel
Wer nun einen Schatz entdeckt hat, muss einiges beachten. Generell gilt: Egal, ob Schatz oder Fund, der Finder muss diesen den zuständigen Behörden melden. Nur so kann geklärt werden, wer möglicherweise der rechtmäßige Eigentümer ist oder ob der Fund sogar von archäologischer Bedeutung ist.
Handelt es sich um einen herrenlosen Schatz, gilt per Gesetz die 50:50-Regel. Eine Hälfte gehört dem Entdecker, die andere dem Eigentümer des Fundorts, also etwa dem Grundstückseigner.
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Achtung bei besonderen Funden
Bei einem außergewöhnlichen Fund ist die Aufregung besonders groß – doch die Finder sollten sich nicht zu früh freuen. Denn womöglich handelt es sich um einen historischen Schatz. In diesem Fall greift das Denkmalschutzrecht und das Denkmalamt bzw. die Denkmalschutzbehörde muss informiert werden.
Wichtig: Das Denkmalschutzrecht ist in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern gilt jedoch das Schatzregal. Dieses besagt, ein herrenloser Schatz von kultureller oder historischer Bedeutung geht nach der Entdeckung in den Besitz des jeweiligen Bundeslandes.
Hier drohen Strafen
Strafen drohen nicht nur bei der Missachtung der Meldepflicht, sondern auch, wenn Schatzsucher gefährliche Funde mit nach Hause nehmen. Etwa bei Schusswaffen oder Falschgeld sollten Finder umgehend die Polizei verständigen.
Schatzsuche mit dem Metalldetektor
Immer mehr Leute greifen für die gezielte Schatzsuche auch zum Metalldetektor. Das sogenannte Sondeln hat sich schon seit einigen Jahren zu einem richtigen Hobby etabliert. Dabei laufen die Entdecker mit einem fiependen Metalldetektor zum Beispiel am Strand herum und hoffen auf das Ausschlagen des Geräts.
Auch hier gelten jedoch einige wichtige Regeln. So benötigt man in fast allen Bundesländern eine behördliche Genehmigung für das Sondeln. Einige Orte sind trotzdem verboten: Dazu zählen etwa denkmalgeschützte Orte wie Schlösser, Burgen und Friedhöfe, aber auch Wälder.
Hier ist die Schatzsuche in der Regel (mit Erlaubnis des Eigentümers) erlaubt:
- Spielplätze
- Badeseen
- Meeresstrände
In jedem Fall ist es ratsam, vorher beim zuständigen Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie oder der Stadtverwaltung nachzufragen. Denn wer ohne Genehmigung sondelt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Illegale Schatzsucher können, je nach Bundesland und Schwere des Vergehens, Strafen zwischen 25.000 und 500.000 Euro erwarten.
- gold.de: "Goldschatz gefunden? Vorsicht, Rechtslage!"
- gesetze-im-internet.de: "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 984 Schatzfund"
- anwalt.de: "Schatz oder Falle?"
- nationalgeographic.de: "Gold, Münzen, historische Waffen: Schatzsuche in Deutschland"
- bussgeldkatalog.org: "Sondeln: Wo sind Sondengänge erlaubt und wo drohen Sanktionen?"