t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAlltagswissen

Deutsche Rechtschreibung: "Deppenapostroph" ist künfitg nicht mehr falsch


Deutsche Rechtschreibung
"Deppenapostroph" soll jetzt erlaubt sein

Von t-online, hja

12.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Deppen-Apostroph galt als peinlicher Grammatikfehler: Jetzt ist er erlaubt.Vergrößern des Bildes
Der "Deppenapostroph" galt als peinlicher Rechtschreibfehler: Jetzt ist er erlaubt. (Quelle: IMAGO / Marc Stinger)

Die Verwendung des "Deppenapostrophs" macht einen nicht mehr zum "Deppen" – zumindest nicht mehr bei Eigennamen. Welche Regeln nun gelten.

Diese Rechtschreibfalle kann man besonders häufig an Imbissbuden, Kneipen und anderen Geschäften mit persönlichen Eigennamen beobachten. Ob "Fränki's Körri-Bude" oder "Claudi's Fischimbiss", da wird gerne mal von dem sogenannten "Deppenapostroph" Gebrauch gemacht.

Was im Englischen Standard ist, galt im Deutschen bislang als falsch. Das wird sich nun dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zufolge ändern.

Neue Regelung für Eigennamen

Sowohl für Namen von Geschäften ("Rudi's Kneipe") als auch für die Verwendung im Genitiv ("Rudi's Mutter") war der Apostroph bislang nicht korrekt. Ausnahmen waren Namen, die auf s (oder -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) enden – etwa "Luis' Computer" –, oder das Erfordernis, einen bestimmten Namen von einem anderen abzugrenzen, etwa "Andrea’s Stube" (die Stube von Andrea, nicht von Andreas).

Jetzt heißt es im Regelwerk: "Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: Eva's Blumenladen oder Evas Blumenladen, Peter's Taverne oder Peters Taverne".

In diesem Fall ist es immer noch falsch platziert

Eine Regel bleibt jedoch: Handelt es sich nicht um eine Gesamtkonstruktion eines Eigennamens, sondern um den regulären Genitiv, dann schreibt man diesen noch immer ohne Apostroph – also "Peters Lieblingsfilm".

Warum wurde die Regel überhaupt geändert? Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist für die Beobachtung, Bewahrung und Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung im gesamten deutschsprachigen Raum zuständig. Um die Einheitlichkeit zu gewährleisten, passt er gelegentlich die Regeln an. So wird der sich wandelnde Schreibgebrauch berücksichtigt und das Regelwerk an den allgemeinen Sprachwandel angepasst.

Übrigens: Viele drücken beim Tippen auf der Tastatur gern mal auf die falsche Taste; der Apostroph ist jedoch kein Akzent, wie er etwa im Wort Negligé vorkommt. Man schreibt also nicht "Rudi´s Kneipe", sondern "Rudi's Kneipe".

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website