Zeugnis Wann Verhaltensnoten verfassungswidrig sind
Ein Schüler aus Sachsen hat gegen die sogenannte Kopfnote in seinem Zeugnis geklagt. Vor Gericht bekam er Recht. Kopfnoten seien ein Eingriff in die Grundrechte.
Ein Schüler in Sachsen kann bei der Bewerbung um eine Lehrstelle zu Recht ein Zeugnis der 9. Klasse ohne Kopfnoten verlangen. Für Kopfnoten in Zeugnissen von Schülern, die sich um Ausbildungsplätze bewerben, fehle die Rechtsgrundlage, entschied das Verwaltungsgericht Dresden, wie es am Montag mitteilte.
Eingriff in die Freiheit der Berufswahl
In einem Dokument, das auch für Lehrbetriebe oder spätere Arbeitgeber wichtig sei, stellten Kopfnoten einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl eines Schülers dar. Über solch wesentliche Eingriffe in Grundrechte müsse der Gesetzgeber entscheiden, im Schulgesetz aber fehle eine Norm, die Kopfnoten ausdrücklich erwähnt.
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Ein Oberschüler hatte auf Entfernung der Kopfnoten aus dem Zeugnis der 9. Klasse geklagt, mit dem er sich bei Unternehmen um eine Ausbildung nach dem Realschulabschluss bewerben will. Er erhält nun bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig ein Zeugnis der 9. Klasse ohne Kopfnoten, wie das Gericht mitteilte. Gegen den Beschluss im Eilverfahren ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich.
- Nachrichtenagentur dpa