t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Baden-Württemberg: Verbotenes Arzneimittel in Fischzuchtanlage gefunden


Krebserregend
Verbotenes Arzneimittel in Fischzuchtanlage nachgewiesen

Von dpa
15.12.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 142816716Vergrößern des BildesFische im Eimer (Symbolbild): Ein Fischzuchtteich in Baden-Württemberg ist mit einem Medikament kontaminiert. (Quelle: A. Hartl via www.imago-images.de/imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Tiermedikament Malachitgrün kann Krebs auslösen. Es wurde in einer Fischzuchtanlage in Baden-Württemberg nachgewiesen.

Das seit 2004 europaweit verbotene Tierarzneimittel Malachitgrün ist in einer Fischzuchtanlage in Langenenslingen (Baden-Württemberg) festgestellt worden. Wie das Landratsamt Biberach am Freitag mitteilte, ordnete das Kreisveterinäramt an, den gesamten Fischbestand in der Anlage zu töten.

Die Beprobung der Sedimente in dieser Woche habe eine Kontaminierung mit Malachitgrün ergeben. Daher sollen nun in einem weiteren Schritt auch Fische im weiteren Verlauf des Biberbachs untersucht werden. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen nötig, weil Schonzeit ist.

Ende November 2023 bereits war Malachitgrün bei Fischen in einem Schlachtbetrieb in Hettingen (Landkreis Sigmaringen) nachgewiesen worden. Der Verkauf und der Vertrieb der Fische dort wurde untersagt. Diese Fische stammten aus dem Fischzuchtbestand in Langenenslingen. Die Ursache, wie das Malachitgrün in die Fischzucht beziehungsweise in das Gewässer gekommen ist, wurde bisher nicht geklärt.

Was ist Malachitgrün?

Malachitgrün und Leukomalachitgrün sind wirksam gegen Bakterien und Pilze bei Fischen. In früheren Jahren wurden diese Stoffe in Fischzuchten als Tierarzneimittel regelmäßig angewendet. Da beide Stoffe wegen möglicher krebserregender Eigenschaften als bedenklich gelten, ist ihre Verwendung nur noch bei Zierfischen erlaubt.

Für den Einsatz bei Fischen, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, ist das Tierarzneimittel seit dem Jahr 2004 in der EU nicht mehr zugelassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website