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Deutsche Bahn: Tweets über Greta Thunberg könnten Folgen haben


Datenschutz missachtet?
Thunberg-Tweet könnte der Bahn Probleme machen

Von t-online, lw

Aktualisiert am 18.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Greta Thunberg: Die Schwedin ist für Weihnachten mit der Bahn nach Hause gereist. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Greta Thunberg: Die Schwedin ist für Weihnachten mit der Bahn nach Hause gereist. (Archivbild) (Quelle: Susana Vera/reuters)
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Die Reaktion der Deutschen Bahn auf einen Tweet von Greta Thunberg hat möglicherweise ein Nachspiel. Das Unternehmen hatte Reiseinformationen der 16-Jährigen preisgegeben.

Auf ihrer Heimreise nach Schweden hat Klimaaktivistin Greta Thunberg einen Tweet abgesetzt, der im Netz für Diskussion sorgte. Die 16-Jährige sprach in ihrer Mitteilung von "überfüllten Zügen" der Deutschen Bahn. Wegen der Reaktion des Verkehrsunternehmens schaltet sich nun die Berliner Datenschutzbeauftragte ein, berichtet der "Tagesspiegel".

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Demnach will Maja Smoltczyk ein Gespräch mit der Deutschen Bahn "über den Umgang mit Fahrgastrechten in Bezug auf personenbezogene Reisedaten" führen. Dabei gehe es nicht nur um den aktuellen Einzelfall.

Betreuung durch "freundliches und kompetentes Team"

Am Wochenende hatte die Bahn auf Thunbergs Tweet reagiert und ihren "Kampf gegen den Klimawandel" gelobt. Zudem merkte das Unternehmen an, dass die 16-Jährige bei Twitter ebenfalls hätte erwähnen können, "wie freundlich und kompetent" sie von dem Team an ihrem Sitzplatz in der Ersten Klasse betreut worden sei.

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Anschließend erklärte die Bahn in einer Pressemitteilung, die Klimaaktivistin sei zwischen Kassel und Hamburg von Mitarbeitern versorgt worden. Das Bordpersonal gab an, die Mitreisenden Thunbergs hätten bereits ab Frankfurt am Main in der Ersten Klasse einen Sitzplatz belegt.

Bahn spricht von Unternehmensinteresse

Diese Angaben zu Route, Mitreisenden und Sitzplätzen verstießen laut der Datenschutzbeauftragten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn Greta Thunberg hatte die Informationen nicht selber öffentlich preisgegeben. Smoltczyk zufolge erlaube die DSGVO die Veröffentlichung, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich" sei. Dies aber auch nur dann, wenn nicht "Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen", erklärt die Verantwortliche. Dass es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handele, sei ebenfalls von Bedeutung.

Die Deutsche Bahn kann die Kritik nicht nachvollziehen und spricht von einem "berechtigten Unternehmensinteresse", die Reiseinformationen öffentlich zu machen, berichtet der "Tagesspiegel". Nach Thunbergs Tweet sei auf Twitter von der Ersten Klasse berichtet worden. Daraufhin verifizierte die Bahn die Informationen und veröffentlichte diese.

Die Klimaaktivistin hatte nach der Reaktion des Unternehmens klar gestellt, dass sie keine Kritik an der Deutschen Bahn äußern wollte. Sie freue sich, dass der Zugverkehr offenbar stark nachgefragt werde. Dass sie zwischenzeitlich auf dem Boden sitzen musste, sei kein Problem gewesen.

Verwendete Quellen
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