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Ist der Name auf dem Klingelschild Pflicht?


Von wegen Datenschutz
Ist der Name auf dem Klingelschild Pflicht?

Von t-online, jb

21.09.2024 - 15:42 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0444737700Vergrößern des BildesKlingelschild: Nicht jeder möchte preisgeben, wo er wohnt. (Quelle: IMAGO/Sascha Steinach/imago)

Durch den Namen am Klingelschild wissen vorbeilaufende Passanten, wer im Haus wohnt. Nicht jeder fühlt sich wohl bei dem Gedanken. Sie fragen sich: Muss ihr Name da wirklich stehen?

In Deutschland ist es üblich, dass am Klingelschild eines Hauses oder einer Wohnung der Name der Bewohner steht. Doch nicht jeder fühlt sich wohl damit, derartige Informationen anderen zugänglich zu machen. Sie sind überzeugt, dass es gegen den Schutz ihrer Daten spricht.

Ist der Name auf dem Klingelschild Pflicht? Und was passiert, wenn Sie ihn nicht angeben?

Ist ein Klingelschild Pflicht?

In vielen Ländern ist es Pflicht, dass der Name der Bewohner auf dem Klingelschild an der Tür steht. In Deutschland gibt es hingegen keine gesetzliche Verpflichtung, ein Namensschild an der Haustür oder Klingel anzubringen.

Warum ist der Name auf dem Klingelschild sinnvoll?

Rettungskräfte können im Notfall leichter herausfinden, wohin sie müssen, wenn der Name auf dem Klingelschild steht. Das betrifft vor allem Mehrparteienhäuser, in denen der Notruf aus zahlreichen Wohnungen kommen könnte.

Weiterhin erleichtert es Paketboten die Arbeit. Durch den Namen am Klingelschild wissen sie, wo sie das Paket abliefern müssen. Sie können es dann korrekt zustellen.

Wenn Sie in einem Einfamilienhaus wohnen und eindeutig erkennbar ist, dass nicht verschiedene Bewohner mit unterschiedlichen Namen in dem Haus wohnen, müssen Sie Ihren Namen nicht am Klingelschild angeben.

Greift die DSGVO beim Klingelschild?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt in der Europäischen Union. Sie schützt die personenbezogenen Daten ihrer Bewohner. Hierzu zählt in einigen Ländern auch der Name an dem Klingelschild. Die Politiker und Bewohner hatten entsprechende zusätzliche Regelungen eingeführt. Aus diesem Grund werden in den Ländern und Regionen die Namen meist durch Nummern ersetzt.

In Deutschland schließt die DSGVO die Namen auf dem Klingelschild nicht mit ein. Der Grund: Beim Klingelschild findet keine automatisierte Verarbeitung der personenbezogenen Daten statt.

Kann ich als Mieter verhindern, dass mein Name auf dem Klingelschild steht?

Nein. Zumindest können Sie sich nicht auf die DSGVO bei Ihrem Anliegen berufen. Sie können jedoch versuchen, mit Ihrem Vermieter zu reden und ihm deutlich zu machen, weshalb Sie der Kennzeichnung auf dem Klingelschild widersprechen. Hat er Verständnis, kann der Vermieter den Namen durch eine Ziffer ersetzen.

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