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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vorbeugen Silberfische in der Wohnung: So beugen Sie vor
Silberfische in der Wohnung? Nein danke! Damit es gar nicht erst soweit kommt, erfahren Sie hier, wie Sie vorbeugen können und die silbergrau schimmernden Insekten gar nicht erst in Küche oder Bad auftauchen.
Silberfischen vorbeugen: Maßnahmen
Damit sich Silberfische in der Wohnung gar nicht erst ansiedeln, sollten Sie dafür sorgen, dass in Ihren Räumen Bedingungen vorherrschen, die die kleinen Tierchen nicht mögen. Da die Schädlinge sich am liebsten in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit ansiedeln, sollten Sie zum Vorbeugen zwei- bis dreimal täglich fünf bis zehn Minuten stoßlüften oder zwei bis fünf Minuten querlüften.
So gelangt nicht nur viel frische Luft in die Wohnung, sondern die Feuchtigkeit kann auch schnell aus den Räumen abtransportiert werden. Sollten Sie mal nicht lüften können, weil Sie beispielsweise ein paar Tage verreisen, können Sie zu feuchter Luft vorbeugen, indem Sie alle Innentüren weit geöffnet lassen. So kann die Luft zirkulieren, sodass sich die Silberfische in der Wohnung nicht ansiedeln.
Weitere Maßnahmen zum Vorbeugen beziehen sich ebenfalls auf die Feuchtigkeit: Trocknen Sie Wäsche nicht in Räumen, die sich nicht gut lüften lassen, nutzen Sie nach dem Duschen einen Abzieher, um das Spritzwasser von den Wänden zu entfernen, und lassen Sie Badematten und Co. immer gut trocknen. Lassen Sie außerdem die Badezimmertür häufig geöffnet.
Silberfische in der Wohnung: Bauliche Mängel
Auch bauliche Mängel können dazu beitragen, dass sich Silberfische in der Wohnung allzu wohlfühlen. Undichte Dächer oder Fenster oder nicht ausreichend ausgetrocknete Wände bei Neubauten sorgen für eine zu Hohe Feuchtigkeit in den Räumen. Zum Vorbeugen ist es außerdem ratsam, Risse in Fugen oder Ritzen in Fliesen und Wänden abzudichten – so finden die Silberfische in der Wohnung keine Verstecke und bleiben fern.
Silberfischchen sind kein Mangel von Eigentumswohnung
Insekten im Haus lassen sich kaum vermeiden. Das Oberlandesgericht Hamm erkannte deshalb die reine Präsenz von Silberfischchen nicht als Mangel einer Eigentumswohnung an. Insekten in Wohnräumen seien nur ein Mangel, wenn die Immobilie dadurch unbewohnbar wird oder wenn eine für Wohnungen unübliche Beschaffenheit aufweise, mit der ein Käufer nicht rechnen müsse, heißt es in der Urteilsbegründung (Az.: 22 U 64/16). Ein Käufer könne aber nicht erwarten, dass die Wohnung vollkommen frei von Silberfischchen ist.
Die Käuferin der Wohnung stellte eigenen Darstellungen zufolge wenige Wochen nach der Übergabe der Wohnung einen Befall fest. Er breitete sich in der Folgezeit weiter aus und blieb trotz intensiver Bekämpfung erhalten.
Die Klägerin behauptete, dass schon bei Abschluss des Kaufvertrags sowie bei der Übergabe der Immobilie ein massiver Befall bestanden habe. Sie trat daher vom Kaufvertrag zurück und wollte ihr Recht auf Kaufrückabwicklung einklagen. Vergeblich – das Oberlandesgericht Hamm bestätigte eine erste Entscheidung des Landgerichts Münster.
Es ließ sich kein Sachmangel zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe feststellen, der das Klagebegehren gerechtfertigt hätte, heißt es in der Erklärung des Gerichtes. Laut Gutachten von Sachverständigen gehe von den Tieren grundsätzlich keine Gesundheitsgefahr aus. Und ein Käufer einer gebrauchten – und in diesem Fall schon rund 19 Jahre alten - Wohnung könne nicht erwarten, dass diese völlig frei von Silberfischchen sei.
Auch sei ein stärkerer Befall schon zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe nicht bewiesen. Sachverständigen zufolge sei es möglich, dass eine erst unauffällige Population in der Folgezeit stark angestiegen sei.