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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Achtung im Frühling Wespenkönigin könnte bei Ihnen einziehen

Sobald die Frühlingstemperaturen steigen, können Wespenköniginnen auf der Suche nach einem geeigneten Nistplatz auch in Ihre Wohnung gelangen. Sollten Sie sich sorgen?
Bis zu 20 Millimeter lang, eine auffällige, schwarz-gelbe Färbung und ein Stachel mit Widerhaken. Dieses Insekt kann sich womöglich in den nächsten Tagen in Ihre Wohnung verirren. Was ist es? Und ist es gefährlich?
Bei dem beschriebenen Insekt handelt es sich um die Deutsche Wespe (Vespula germanica) – genauer gesagt: die Wespenkönigin. Sobald die ersten Sonnenstrahlen ihr Winterquartier im Frühjahr (März/April) wärmt, macht sie sich auf den Weg, um einen geeigneten Platz für ihr Nest zu finden. Gefährlich ist die Wespenkönigin nicht – solange Sie sie in Frieden lassen und nicht allergisch auf Wespenstiche reagieren. Denn die fleißigen Schädlingsbekämpfer stechen nur zu, wenn sie sich bedroht oder bedrängt fühlen.
Nachdem die Wespenkönigin einen Platz gefunden und ihr Nest errichtet hat, beginnt sie mit der Eiablage und der Aufzucht der ersten Brut. Sind die ersten Jungtiere dann zu Arbeiterinnen herangewachsen, kümmern sie sich um die Aufzucht der nachfolgenden Brut und den Ausbau des Nests, während die Königin nur noch die Eier legt.
Königin erkennen
Die Königin ähnelt äußerlich stark den Arbeiterinnen. Oftmals ist nur die Größe ein signifikantes Unterscheidungsmerkmal. Königin: 17 bis 20 mm; Arbeiterin: 12 bis 16 mm; Drohnen: 13 bis 17 mm)
- Lesen Sie auch: Wespen im Rollladenkasten: Was tun?
Warum muss ein neuer Staat aufgebaut werden?
Die Wespenkönigin legt Eier, aus denen zuerst nur Arbeiterinnen, später im Jahr (September) aber auch Geschlechtstiere wie Drohnen (Männchen) und andere Königinnen wachsen. Nachdem Drohnen die Königinnen begattet haben, sterben sie. Die Königinnen hingegen begeben sich auf die Suche nach einem Winterquartier. Dort verfallen sie in eine Winterstarre, bis sie im Frühling wieder von der Sonne geweckt werden. Die Arbeiterinnen aus dem alten Staat überleben den Winter hingegen nicht.
Achtung: Wespen stehen unter Naturschutz
Die Deutsche Wespe steht unter dem allgemeinen Schutz nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Das bedeutet, dass es verboten ist, sie mutwillig zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Nester dürfen nicht ohne triftigen Grund entfernt oder zerstört werden. Eingriffe sind nur dann zulässig, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt – etwa für Allergiker – und eine behördliche Genehmigung eingeholt wurde. Trotz ihres schlechten Rufes als lästiger Sommergast erfüllt die Deutsche Wespe eine wichtige ökologische Funktion, unter anderem als natürlicher Schädlingsbekämpfer.
- hu-berlin.de: "Wespen im Winter – Institut für Biologie – HU Berlin"
- aktion-wespenschutz.de: "Wespe im Winter – Häufige Fragen – Interaktive Hilfe"
- aktion-wespenschutz.de: "Leben der Wespen – Wespen- und Hornissenschutz"
- hortica.de: "Wespenkönigin erkennen – mit Bild"