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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Weltweit gefürchtet Feuerbrand - Bakterienkrankheit an Obstbäumen
Feuerbrand ist die weltweit am meisten gefürchtete Obstbaumkrankheit. Die durch ein Bakterium ausgelöste Krankheit kann zum Absterben des ganzen Baumes führen. Erfahren Sie hier mehr über den Feuerbrand und wie er bekämpft wird.
Feuerbrand – gefährliche Obstbaumkrankheit
Die Obstbaumkrankheit Feuerbrand befällt Äpfel, Birnen, Quitten, Mispeln, Weiß- und Rotdorn und andere Kernobstbäume. Treten die Symptome der Krankheit an einem Baum auf, verbreiten sich die Erreger in rasender Geschwindigkeit. Das Verbreitungsgebiet des Feuerbrands erstreckt sich über Europa, Nordamerika, Vorderasien und Teile Südafrikas. Auslöser der Krankheit ist das Bakterium Erwinia amylovora, das über die Blüten oder Wunden in den Baum eindringt.
Symptome
Die durch die Bakterien verursachten Symptome des Feuerbrands sind vertrocknet aussehende Blüten, Blätter und Früchte, die später schwarzverfärbt und wie verbrannt aussehen. Die Triebspitzen verkrümmen sich, die Früchte schrumpfen zusammen und bekommen ein mumienartiges Erscheinungsbild. Bei hoher Luftfeuchtigkeit sondern die infizierten Zweige ein milchiges Sekret ab, den sogenannten Bakterienschleim. Unbehandelt kann der Feuerbrand den gesamten Baum befallen, bis dieser abstirbt. Für den Menschen sind die Bakterien nicht gefährlich.
Bekämpfung und Meldepflicht
Zur Bekämpfung dieser Obstbaumkrankheit steht derzeit noch kein wirksames Mittel zur Verfügung. Es ist allerdings ratsam, die befallenen Triebe mindestens auf 30 Zentimeter ins gesunde Holz zurückzuschneiden, die Äste in Plastiktüten aus dem Garten zu entfernen und zu verbrennen. Die benutzte Schere müssen Sie danach desinfizieren, zum Beispiel durch ein halbstündiges Bad in Spiritus. Der Einsatz von Streptomycin ist umstritten. Zwar vernichtet das Antibiotikum bis zu 80 Prozent des Schadbefalls, allerdings wurden Spuren davon in Honig nachgewiesen. Zudem wird befürchtet, dass der Erreger gegen das Antibiotikum eine Resistenz aufbaut.
Gemäß der Feuerbrandverordnung von 1985 ist die Obstkrankheit meldepflichtig. Sie muss umgehend bei dem für die Region zuständigen Pflanzenschutzamt angezeigt werden, um eine weitere Verbreitung der Bakterien zu verhindern.