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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bußgeld droht Bis zu 100.000 Euro Strafe für einen Weihnachtsbaum
Den Weihnachtsbaum selbst zu fällen, kann günstiger sein, als einen bereits geschlagenen beim Händler zu kaufen – es kann aber auch viel teurer werden.
Ob Nordmanntanne, Blaufichte oder Nobilis: Der Christbaum gehört für viele zum Weihnachtsfest dazu. Besonders schön ist es, wenn Sie ihn auch noch selbst im Wald ausgesucht und geschlagen haben. Aber Vorsicht: Das kann sehr teuer werden, wenn Sie bestimmte Dinge nicht beachten.
Wo kann ich meinen Weihnachtsbaum selber schlagen?
Christbäume können Sie in sogenannten Tannenhöfen selbst fällen. Auf diesen Arealen werden unterschiedliche Nadelhölzer extra für die Weihnachtssaison gezüchtet.
Neben der großen Auswahl an Weihnachtsbäumen bieten Tannenhöfe den Vorteil, dass Sie sich dort auch das notwendige Werkzeug fürs Fällen ausleihen können. Zudem wird man Ihnen beim Verpacken (Einnetzen) und Verstauen in den Wagen zur Seite stehen können.
Aber auch einige Forstämter bieten die Möglichkeit, unter Aufsicht einen Baum in ihrem Wald zu schlagen. Fragen Sie am besten direkt vor Ort nach. Bei dieser Möglichkeit kann es jedoch sein, dass Sie Ihre Axt oder Kettensäge selbst mitbringen müssen.
Was sind die Strafen, wenn ich einen Baum ohne Erlaubnis fälle?
Wenn Sie einen Weihnachtsbaum auf einem Tannenhof selbst fällen, wird das kaum rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie in den Wald gehen, um dort den geeigneten Baum fürs Weihnachtsfest auszusuchen.
Denn dabei handelt es sich dann um ein illegales Fällen von Bäumen. Diese Ordnungswidrigkeit ist mit einem sehr hohen Bußgeld belegt: Bis zu 100.000 Euro werden beispielsweise fällig, wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Bäume fällen.
In Hamburg sind es immerhin noch bis zu 50.000 Euro. In Niedersachsen können für einen Baum bis zu 12.500 Euro, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland bis zu 7.500 Euro an Geldstrafe fällig werden.
Neben der Auferlegung eines Bußgeldes können Ihnen auch noch zivilrechtliche Strafen drohen, wenn Sie illegal einen Baum fällen: zum einen wegen Diebstahls, zum anderen wegen Hausfriedensbruchs.
Die Konsequenz könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sein (§ 242 Strafgesetzbuch (StGB)). Selbiges gilt übrigens auch, wenn Sie den illegal geschlagenen Baum dann noch verkaufen. Die Strafe für diese Hehlerei ist ebenfalls Freiheitsentzug (§ 259 StGB).
Kann ich meine Tanne im Garten als Weihnachtsbaum nutzen?
Das kommt darauf an: Das Fällen eines Baumes im eigenen Garten ist nicht immer erlaubt. So darf sein Umfang nicht größer als 60 Zentimeter sein. Auch darf seine Höhe einen gewissen Wert nicht überschreiten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Fällen Sie den Baum in Ihrem eigenen Garten dennoch, handelt es sich ebenfalls um eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Wenden Sie sich also am besten vorher an das Ordnungsamt, um eine Straftat auszuschließen.
- bussgeldkatalog.org "Illegal Bäume fällen"
- gesetze-im-Internet.de