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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Das gilt zu beachten Bis zu 5.000 Euro Schadenersatz bei einem Stromausfall
Wenn der Strom ausfällt, ist das nicht nur ärgerlich. Die fehlende Energie kann auch große Schäden anrichten – auch bei Verbrauchern.
Plötzlich geht das Licht aus und elektronische Geräte geben ihren Geist auf: ein Stromausfall. Was für ein paar Minuten überbrückbar ist und zu eher wenigen Problemen führt, kann ab einem gewissen Zeitpunkt teuer und sogar gefährlich werden.
Denn es gibt Geräte, die aufgrund fehlender Stromzufuhr kaputtgehen können, ganz zu schweigen von den Massen an Lebensmitteln, die schlecht werden. Mitunter könnten sogar Tiere sterben, wenn der Strom länger ausfällt – etwa Fische im Aquarium.
In bestimmten Fällen erhalten Sie daher nach einem Stromausfall Schadenersatz. Wann haben Sie Anspruch darauf?
Netzüberspannung
Kommt es aufgrund einer Netzüberspannung zu Schäden an Geräten, ist der Netzbetreiber schadenersatzpflichtig. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. In dem Fall ging es um diverse elektronische Geräte sowie eine Elektroheizung, bei denen aufgrund einer "Störung der Stromversorgung im Wohnviertel" eine Überspannung beim Hausnetz auftrat (Urteil vom 25. Februar 2014, VI ZR 144/13). Die Richter berufen sich bei ihrem Urteil auf das Produkthaftungsgesetz.
Stromausfall
Und auch bei Defekten an Geräten, die durch einen Stromausfall verursacht wurden, können Verbraucher Schadensersatz vom Netzbetreiber verlangen. Zwar greift hier das Produkthaftungsgesetz nicht, da in dem Falle kein Strom geliefert wurde. Allerdings können sich Verbraucher auf die Netzanschlussverordnung (NAV) berufen. Demnach hat der Netzanbieter für eine möglichst gleichbleibende Spannung und Frequenz zu sorgen (siehe § 16 Abs. 3 NAV).
Das ist nach dem Vorfall zu tun
Wichtig ist, dass Sie die Schäden an den Geräten, die durch die Netzüberspannung entstanden sind, umgehend und ausreichend dokumentieren. Anschließend sollten Sie den Vorfall und die Folgen Ihrem Netzbetreiber mitteilen.
Dabei sollten Sie alles aufzählen – sowohl die Lebensmittel im Kühl- und Gefrierschrank als auch die elektronischen Geräte sowie möglicherweise gestorbenen Haustiere wie Fische. (Bei welchen Geräten es bei einem Stromausfall zu Problemen kommen kann, erfahren Sie hier.)
Unter Umständen wird der Netzbetreiber einen Gutachter schicken, der Ihre Meldung prüft.
Wann es womöglich keinen Schadenersatz gibt
Der Netzbetreiber haftet nur, wenn der Stromausfall oder die Netzüberspannung vorsätzlich oder aufgrund von Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei höherer Gewalt wie beispielsweise einem Blitzeinschlag oder einer anderen Naturgewalt ist der Netzbetreiber nicht schadenersatzpflichtig.
Und auch, wenn die Stromunterbrechung nur kurzzeitig ist, wird der Netzbetreiber nicht schadenersatzpflichtig sein.
Was und wie viel wird ersetzt?
Laut dem BGH muss die Höhe des entstandenen Schadens einen Geldwert von mindestens 500 Euro und maximal 5.000 Euro pro Anschlussnutzer haben. Allerdings gibt es eine Gesamtobergrenze. So darf die Forderung aller Kunden des Netzbetreibers nicht über 2,5 Millionen Euro liegen.
Kommt es aufgrund des Stromausfalls zu Gesundheitsschäden – die Heizung fällt beispielsweise aus und der Kunde erkrankt an einer Lungenentzündung – kann der Netzbetreiber ebenfalls auf Schadensersatz verklagt werden. Laut dem Bund der Energieverbraucher "haftet der Netzbetreiber uneingeschränkt für jede Art des Verschuldens, also auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit".
Zwar könnte der betroffene Kunde auch in einem Hotel übernachten, diese Kosten werden ihm allerdings nur dann erstattet, wenn es aufgrund grober Fahrlässigkeit zu dem längeren Heizungsausfall und somit den Gesundheitsschäden gekommen ist.
- juris.bundesgerichtshof.de "Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden"
- gesetze-im-internet.de "Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG"
- gesetze-im-internet.de "Niederspannungsanschlussverordnung - NAV"
- energieverbraucher.de "Haftung bei Stromausfällen"