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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Sauberer schüren Rauch und Feinstaub aus dem Holzofen reduzieren
Nicht nur Autos, auch Holzöfen sorgen für viel Feinstaub in der Luft. Hausbesitzer können aber etwas dagegen tun.
Rauch ist beim Verbrennen von Holz ein Anzeichen für viel Feinstaub. Die winzigen Partikel gelten als gesundheitsgefährdend, da sie Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen können.
Hausbesitzer können aktiv Feinstaub vermeiden – mit der Wartung und Aufrüstung ihrer Öfen, aber auch schon mit dem richtigen Anzünden.
Hier sollten möglichst schnell hohe Temperaturen entstehen, erläutert der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Das gelingt mit dünn gespaltenem Holz oder handelsüblichen Anzündern. Zudem muss der Ofenraum viel Sauerstoff erhalten, denn zu wenig Luft führt zu unvollständiger Verbrennung. Daher raten die Experten, die Öffnungen für die Luftzufuhr beim Entzünden maximal zu öffnen.
Erst wenn sich ein Glutbett gebildet hat, sollten größere Scheite oder Briketts nachgelegt werden. Wenn dann ein richtiges Flammenbild entstanden ist, kann auch die Luftzufuhr wieder gedrosselt werden.
Auch das ist wichtig, um möglichst emissionsarm zu heizen. Denn zu viel Luftzufuhr, wenn das Feuer erst mal angefacht ist, erhöht die Temperatur im Ofenraum extrem, was den Wirkungsgrad des Ofens reduziert – es entstehen wiederum Emissionen.
Auf Feuchtegehalt achten
Ist das Holz zu feucht, verbrennt es ebenfalls nicht vollständig. Daher darf nie frisch geschlagenes Holz verbrannt werden, sondern es muss ein oder gar mehrere Jahre trocknen. Das ist gesetzlich geregelt: Es darf nur Holz verbrannt werden, dessen Wassergehalt bei maximal 20 Prozent beziehungsweise dessen Feuchtegehalt bei rund 25 Prozent liegt. Das lässt sich mit einem Feuchte-Messgerät bestimmen, das im Handel erhältlich ist, erläutert der Industrieverband.
Er weist außerdem darauf hin, dass nur naturbelassenes, stückiges Holz oder genormte Produkte wie Pellets oder Kamin- und Holzbriketts als Brennstoff zugelassen sind. Abfälle, aber auch beschichtetes oder lackiertes Holz darf nicht verbrannt werden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn