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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kleinere Bleibe gesucht Ohne Vermieter platzt der Wohnungstausch
Hamburg (dpa/tmn) - Der älteren Frau ist ihre Vier-Zimmer-Wohnung zu groß geworden, seit ihr Mann nicht mehr lebt und die Kinder aus dem Haus sind. Dem Pärchen, das demnächst Nachwuchs erwartet, käme die große Wohnung gerade recht. Ihre zwei Zimmer reichen bald nicht mehr. Warum also nicht tauschen?
"In der Tat wäre der Wohnungstausch ein Weg, um der Wohnungsknappheit besonders in großen Städten und Ballungsgebieten zu begegnen", sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dabei entstehen zwar keine zusätzlichen Wohnungen. Aber die vorhandenen Wohnflächen werden besser genutzt.
Vermieter darf die Miete anheben
Trotzdem bleiben Mieter oft in ihren zu groß gewordenen Wohnungen. Ein Grund: Nach der Erfahrung von Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg, sind Vermieter meist nicht an einem Tausch interessiert. "Die meisten erhoffen sich nach dem Auszug des alten Mieters bei einer Neuvermietung höhere Mieten. Die würden sie bei einem Tausch nicht realisieren können", so Chychla.
Denn bei einer Neuvermietung können Vermieter die Miete anheben. Wenn eine Zwei-Zimmer-Wohnung dann aber genauso viel oder sogar mehr kostet als die alte Vier-Zimmer-Wohnung, verzichten viele Mieter lieber auf den Wohnungswechsel.
"Bei einem Wohnungstausch werden neue Mietverträge abgeschlossen oder die Tauschpartner treten in den Mietvertrag des jeweils anderen ein", erklärt Chychla. Bei beiden Varianten geht es aber nicht ohne die Mitwirkung des Vermieters.
Keine Kündigung riskieren
Keinesfalls sollten Mieter ihre Wohnungen hinter dem Rücken der Vermieter tauschen. "Sonst riskieren beide die fristlose Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund beziehungsweise die fristgemäße Kündigung, jedenfalls wenn sie den Tausch nach Abmahnung nicht rückgängig machen", warnt Rechtsanwältin Alice Burgmair von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Denn dann handelt es sich um die unerlaubte Gebrauchsüberlassung der jeweiligen früheren Wohnung.
Eine Möglichkeit, ohne neuen Mietvertrag zu tauschen, könnte die Untervermietung der eigenen Wohnung an den jeweiligen Tauschpartner sein. "Das ist aber auch nicht ohne Zustimmung des Vermieters möglich", so Gerold Happ. Der darf zwar die Untervermietung nicht verbieten, wenn sein Mieter ein berechtigtes Interesse hat und nur ein Teil der Wohnung untervermietet werden soll.
Untervermietung ist eine heikle Lösung
Bei der Untervermietung der gesamten Wohnung kann der Vermieter aber sein Veto einlegen. "Wer die gesamte Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet, muss nach erfolgloser Abmahnung ebenfalls mit einer Kündigung rechnen", betont Alice Burgmair.
"Selbst wenn der Vermieter zustimmt, ist die Sache heikel", so Happ. "Denn der Mieter bleibt ja in seinem bisherigen Mietvertrag, mit allen Rechten und Pflichten." Das heißt, er muss für Miete und Betriebskosten aufkommen und sorgsam mit der Wohnung umgehen. Wenn sein Untermieter das nicht tut, muss er für Schäden und Kosten aufkommen.
Am besten in den alten Vertrag einsteigen
Wer einen Partner gefunden hat und den Vermieter vom Tausch überzeugen konnte, sollte versuchen, in den alten Bestandsmietvertrag einzusteigen. "Das ist die unkomplizierteste Lösung", sagt Alice Burgmair. Oder die beiden Mieter und der Vermieter einigen sich doch auf einen moderaten Anstieg der Miete. "Der Vermieter sitzt am längeren Hebel und kann Forderungen stellen."