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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Hauskauf Eigentümer muss Baugenehmigung nachweisen können
Berlin (dpa/tmn) - Eigentümer müssen jederzeit nachweisen können, dass ihr Haus ordnungsgemäß genehmigt wurde. Fehlen die Unterlagen, müssen sie den Bau nachgenehmigen lassen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Dies kann auch nach Jahrzehnten anstehen. Verstößt das Gebäude gegen geltendes Baurecht und lassen sich keine Abweichungs- oder Ausnahmegenehmigungen beschaffen, kann die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung verweigern. Im schlimmsten Fall muss die Immobilie dann teilweise abgerissen oder vollständig rückgebaut werden.
Beim Kauf Unterlagen einfordern
Der VPB empfiehlt deshalb Käufern, sich Pläne, Berechnungen und die Baugenehmigung des Hauses geben zu lassen. Bei alten Gebäuden, die mehrfach den Besitzer gewechselt haben, kann dies schwierig sein.
Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, Unterlagen und Nachweise, die das Grundstück betreffen, an den neuen Eigentümer zu übergeben, so der VPB. Dies gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer sie besitzt. Käufer sollten dann zumindest wissen, was auf sie zukommen kann - denn auch Bauämter archivieren nicht alle Dokumente.