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Einbrecher-Masche: Führen Kriminelle Klingel-Test durch?


Verhaltenstipps
Einbrecher-Klingeltest: Experten verraten, was dahintersteckt


Aktualisiert am 11.09.2024 - 16:38 UhrLesedauer: 2 Min.
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Klingel: Wenn es an der Tür schellt, öffnen die meisten Menschen die Tür.Vergrößern des Bildes
Klingel: Wenn es an der Tür schellt, öffnen die meisten Menschen die Tür – sofern sie zu Hause sind. (Quelle: CBCK-Christine/getty-images-bilder)

Kriminelle nutzen teils einfache Methoden, um Häuser auszuspionieren – wie das Klingeln an der Haustür. t-online hat bei Experten nachgefragt, was dahintersteckt und wie Bewohner sich verhalten sollten.

Mitten in der Nacht klingelt es an der Haustür. Sie schrecken hoch und gehen schlaftrunken in Richtung Tür. Doch als Sie aus dem Türspion oder dem Fenster schauen, ist niemand zu sehen. Handelte es sich um einen Klingelstreich? Oder stecken vielleicht Einbrecher dahinter, die auf diese Weise überprüfen, ob die Hausbewohner zu Hause sind?

Eine neue Masche von Kriminellen?

Die Pressestelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes erklärt auf Nachfrage von t-online.de, dass der beschriebene "Modus Operandi nicht auszuschließen ist". Allerdings stellt diese Vorgehensweise "keinen Schwerpunkt dar", so die Experten. "Die ganz überwiegende Zahl der Einbrüche erfolgt zur Tageszeit oder in den frühen Abendstunden, insbesondere in der dunklen Jahreszeit."

Es kann also durchaus vorkommen, dass Kriminelle vor dem Einbruch einen Klingel-Test durchführen, um zu überprüfen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Sowohl zur Tag- als auch zur Nachtzeit. Üblich ist der Test jedoch nicht. Viel häufiger spähen Kriminelle das entsprechende Gebäude über mehrere Tage aus und erfahren auf diese Weise, ob die Bewohner zu Hause sind und welche Einstiegsmöglichkeiten es gibt.

Klingel-Test: Das richtige Verhalten

Experten raten, die eigenen vier Wände ausreichend abzusichern (Tipps gibt es hier). Kriminalhauptkommissar (KHK) Jens Fritsch von der Beratungsstelle Einbruchschutz der Polizei erklärt im Interview mit t-online.de zudem: "Auch im Verdachtsfall sollte die Polizei unter 110 kontaktiert werden. Bei einer begründeten Alarmierung kommen keine Einsatzkosten auf die Nachbarn zu."

Allerdings gilt auch, dass die Polizei nicht in jedem Fall gerufen werden sollte, sondern nur im Verdachtsfall. Ein Klingeln an der Haustür sowohl zur Tag- als auch zur Nachtzeit kann auch lediglich ein Klingelstreich sein.

Verwendete Quellen
  • schriftliches Interview Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
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