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Heizungsgesetz: Diese Frist endet 2026 trotz geplantem Aus


Wichtig für Hausbesitzer
Diese Frist endet 2026 – trotz Aus fürs Heizungsgesetz

Von t-online, jb

27.04.2025 - 08:45 UhrLesedauer: 2 Min.
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Wärmepumpen im Vorgarten eines Mehrfamilienhauses: Die Systeme gelten weiterhin als zukunftssichere Heizmethode. (Quelle: IMAGO/Robert Poorten/imago)
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Trotz des Ausstiegs aus dem Heizungsgesetz bleibt die Frist 2026 für die Wärmeplanung entscheidend. Was Sie wissen sollten.

CDU/CSU und SPD haben in ihrem Entwurf des Koalitionsvertrags festgelegt, was sie von dem Heizungsgesetz halten: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen", heißt es dort. Ein Großteil der t-online-Leser (45,5 Prozent; Stand: 24.04.) ist dieser Vorgehensweise gegenüber kritisch eingestellt. Das Heizungsgesetz sei eine wichtige Klimaschutzmaßnahme, die nicht rückgängig gemacht werden sollte, geben sie an.

Um dennoch die Klimaziele erreichen zu können, schärfen Union und SPD allerdings beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch als Heizungsgesetz bekannt – nach. Im Fokus steht nunmehr die gesamte Klimabilanz eines Gebäudes – die beispielsweise durch Sanierungen verbessert werden kann.

Doch noch ein weiteres wichtiges Gesetz rückt mit den Koalitionsverhandlungen in den Fokus: das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es besagt, dass Städte und Kommunen bis spätestens Juni 2026 beziehungsweise Juni 2028 konkrete Pläne vorlegen müssen, wie die Wärmeversorgung der Bürger – insbesondere für Heizung und Warmwasser – künftig aussehen soll. Ziel ist es, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen.

Wärmeplanung bis 2026: Kommt die Fernwärme?

Seit dem Koalitionsvertrag zeichnet sich ab, dass die künftige Bundesregierung dabei auf sogenannte Abwärme setzt. Abwärme ist die Wärme, die bei zahlreichen Prozessen wie etwa bei der Stromerzeugung oder bei der Produktion bestimmter Industriegüter entsteht. Die Abwärme aus den Kraftwerken muss dann in das Nah- oder Fernwärmenetz gespeist werden. Um die Bewohner einer Kommune damit versorgen zu können, müssen Leitungen zu den einzelnen Gebäuden gelegt werden – insofern sie bisher nicht vorhanden sind.

Zudem müssen auch entsprechend viele Abwärme-Erzeuger in der Kommune verfügbar sein, die die Wärmeversorgung auch dann decken, wenn fossile Brennstoffe ab 2045 nicht mehr gestattet sind. Um dann mit Fernwärme heizen und das Wasser erwärmen zu können, müssen Hausbesitzer jedoch nicht nur den zusätzlichen Anschluss, sondern auch weitere technische Voraussetzungen haben – dazu zählt unter anderem die Hausübergabestation zwischen Fernwärmenetz und dem hauseigenen Heizsystem.

Anpassungen bei der Heizung vielleicht nötig

Es kann aber auch sein, dass die Kommune statt Fernwärme auf Bioerdgas oder Wasserstoff setzt – zum Beispiel, weil derartige Erzeuger bereits ortsansässig sind oder die Gasleitungen statt für Erdgas für grünes Gas genutzt werden können. In diesem Fall müssen sich die Bürger ebenfalls anpassen und entsprechende Heizsysteme in ihr Gebäude integrieren – insofern sie an der lokalen Wärmeversorgung teilnehmen möchten.

Sobald die kommunale Wärmeplanung steht, können sich die Bürger der Kommune besser vorstellen, welche Wärmeversorgungsoptionen ihnen künftig zur Verfügung stehen und ob sie besser zu alternativen Heizmethoden greifen sollten – etwa eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung.

Planung soll Klarheit bringen

Eine gewisse Sicherheit besteht dann spätestens ab dem 1. Juli 2026 beziehungsweise 1. Juli 2028. Denn bis zum 30. Juni 2026 müssen Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 Gemeinden mit unter 100.000 Einwohnern ihre kommunale Wärmeplanung festlegen.

Gebäudebesitzer, die sich gerade mit dem Thema Heizungstausch beschäftigen, sollten demnach auch diese Frist im Blick behalten oder bei ihrer Kommune nachfragen, ob die Wärmeplanung nicht vielleicht doch schon eher feststeht.

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