t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeGesundheitSchwangerschaft

Ärzte haften für Fehler bei Schwangerschaftsbetreuung


Wichtiges Urteil
Haften Ärzte für Fehler bei Schwangerenbetreuung?

Von dpa
Aktualisiert am 01.10.2018Lesedauer: 1 Min.
Schwangerschaft: Für fehlerhafte Betreuung sind Ärzte haftbar.Vergrößern des Bildes
Schwangerschaft: Für fehlerhafte Betreuung sind Ärzte haftbar. (Quelle: PhotoAlto/imago-images-bilder)

Ärzte müssen bei einer fehlerhaften Schwangerschaftsbetreuung auch Zwischenfinanzierungskosten für einen behindertengerechten Neubau übernehmen. Geklagt hatten die Eltern einer Tochter, die aufgrund des Gendefekts Trisomie 18 mit schweren körperlichen Fehlbildungen zur Welt kam und im Alter von drei Jahren starb.

Ärzte sind laut einem Urteil haftbar für eine fehlerhafte Betreuung während der Schwangerschaft. Im aktuellen Fall müssen die Mediziner die Kosten für einen behindertengerechten Neubau finanzieren. Der Hausbau sei im Hinblick auf die schwere Behinderung erforderlich gewesen, befand das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt in einem am Montag veröffentlichten Urteil.


Die Familie wohnte in einer Eigentumswohnung, die nicht behindertengerecht umgebaut werden konnte. Daher entschloss sie sich zum Bau eines Hauses, als sie noch ein zweites Kind erwartete. Der Hausbau wurde dem Gericht zufolge bis zum Verkauf der Wohnung über ein Darlehen finanziert. Die Familie verlangte von den Ärzten die Übernahme der Zwischenfinanzierungskosten in mittlerer fünfstelliger Höhe.

Erfolg in zweiter Instanz

Bereits das Landgericht Wiesbaden hatte der Klage der Eltern stattgegeben und bei den beklagten Ärzten grundsätzlich eine Pflicht zum Schadenersatz gesehen (Az. 7 O 217/00). Die Berufung blieb nun auch vor dem OLG erfolglos. Die OLG-Richter betonten, es sei festgestellt worden, dass die Kläger die erste Schwangerschaft bei fehlerfreier Behandlung abgebrochen hätten. Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagten können die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website