Durchtrennen der Nabelschnur nicht entscheidend So bestimmen Hebammen den genauen Geburtszeitpunkt
Lange vor der Entbindung errechnet der Gynäkologe, an welchem Tag ein Baby das Licht der Welt erblickt. Doch oft verspäten sich Kinder oder kündigen sich früher an. Ist es dann so weit, wird üblicherweise nicht nur das Datum dokumentiert sondern auch die Uhrzeit der Geburt. Eine Hebamme erklärt, welche Kriterien diesen Moment definieren.
Bei Geburtshelfern gibt es keine Interpretationsspielräume, sagt Hebamme Rike Herkel. "Der exakte Geburtszeitpunkt ist dann, wenn das Kind vollständig aus dem Mutterleib ausgetreten ist. Als vollständig 'beendet' gilt eine Geburt aber erst, wenn die Plazenta auch da ist. Doch diese Schlussphase spielt bei der Zeitbestimmung keine Rolle."
Diese Definition ist im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in den Richtlinien des Hebammen-Gebührenrechts formuliert. Mit ihr ist zugleich der Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen verbunden.
Nicht relevant für die Festlegung des Entbindungszeitpunktes ist das Durchtrennen der Nabelschnur. "Dieser Vorgang", kommentiert Rike Herkel, "ist kein zwingend notwendiger, medizinischer Eingriff und wird deshalb nicht als Orientierung herangezogen. Denn es könnte auch sein, dass die Nabelschnur nicht direkt nach der Geburt, sondern beispielsweise erst nach dem Auspulsieren abgetrennt wird."
Hebammen notieren die Geburtszeit
Dokumentiert wird der entscheidende Augenblick, der später durch den Standesbeamten auch in der Geburtsurkunde vermerkt wird, meist von der Hebamme. Sie ist in der Regel am Ort des Geschehens und begleitet die Entbindung konstant.
"Manchmal kommt es aber auch vor, dass eine Frau unplanmäßig, allein ohne Unterstützung ihr Kind bekommt - zum Beispiel in einem Auto. In einer solchen Situation muss dann möglichst ein Zeuge den genauen Geburtszeitpunkt bestätigen." Notfalls müsse die Mutter selbst versuchen, diese Angaben zu machen.
Für gewöhnlich dürfte der Blick auf die Minuten- und Sekundenzeiger gegen Ende einer anstrengenden Entbindung für werdende Eltern nebensächlich sein. "Deshalb ist es gut, wenn professionelle Kräfte vor Ort sind, die trotz Hektik noch auf die Uhr schauen."
Geburtszeit am CTG ablesbar
Was aber, wenn das stressige Ereignis auch die Hebamme so in Schach hält, dass sie von ihrer Dokumentationspflicht abgelenkt wird? "Alles genau festzuhalten und zu notieren, gelingt eigentlich immer minutengenau. Wir sind ja darauf trainiert, auch darauf zu achten."
Geht es aber einmal aus besonderen Gründen wirklich nicht, könne man - zumindest bei Entbindungen in Kliniken - die Kardiotokografie,zu Rate ziehen. Diese misst die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeiten der Mutter. Daran lasse sich die Chronologie und somit das Ende der Geburt ablesen.
Dass Eltern diesen Zeitpunkt gerne nach hinten oder vorne verschieben wollten, hat die Hebamme in ihrem Praxisalltag noch nicht erlebt. Den Verlauf einer Entbindung könne man sowieso nur schwer beeinflussen. Außerdem sei Gesundheitspersonal ohnehin grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Dokumentation verpflichtet.
Wenn Mütter und Väter hierzu überhaupt Wünsche äußern würden, ginge es meist sowieso eher um ein bestimmtes Datum, aber nicht um Minuten oder Sekunden, ergänzt Herkel. Ein solches 'Feintuning' ließe sich - wenn überhaupt - nur durch einen geplanten Kaiserschnitt steuern. Den sollt man aber nie ohne sehr guten Grund machen."
Mitternacht zählt zum nächsten Tag
Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sich das Baby gegen Mitternacht also zu einem Datumswechsel ankündigt. Aber auch für diese "knifflige" Uhrzeit gibt es eine Regelung, denn 0 Uhr wird stets zum neuen Tag gerechnet. "Dass genau dieses winzige Zeitfenster als Geburtstermin definiert wird, ist ausgesprochen selten", so Rike Herkel. "Bei mir kam jedenfalls noch kein Baby exakt um 0 Uhr zur Welt. Denn registriert die Hebamme wirklich um Mitternacht das Entbindungsende, ist ja eigentlich in diesem Augenblick schon mindestens wieder eine Sekunde vergangen und damit ganz klar der nächste Tag angebrochen."
Eine besondere Konsequenz kann die mitternächtliche Geburtsstunde allerdings haben, wenn beispielsweise Mehrlinge das Licht der Welt erblicken. Liegen dann nur wenige Momente zwischen den "Ankunftszeiten" der einzelnen Geschwister, haben sie unter Umständen nicht mehr denselben Geburtstag.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.