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Urlaub im Inland: Wann kann ich mit dem Corona-Testergebnis rechnen?


Corona-Test oder nicht
Was Urlauber im Inland jetzt wissen sollten

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 08.10.2020Lesedauer: 3 Min.
Corona-Test: Die Fristen, wie lange der negative Test zurückliegen muss, können von Land zu Land unterschiedlich sein.Vergrößern des Bildes
Corona-Test: Die Fristen, wie lange der negative Test zurückliegen muss, können von Land zu Land unterschiedlich sein. (Quelle: zoranm/getty-images-bilder)

Viele Länder verlangen von Urlaubern negative Corona-Tests. Für Reisende aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen soll das bald auch vielerorts im Inland gelten – was heißt das für die Planung vor der Reise?

Wer für eine anstehende Reise einen negativen Corona-Test im Urlaubsgebiet vorweisen muss, sollte sich zeitnah um einen Testtermin kümmern. Und zwar am besten sobald man wisse, wann man verreisen werde, empfiehlt Prof. Tomas Jelinek vom Centrum für Reisemedizin (CRM) in Berlin. "Sonst kann es schwierig werden."

Termin rechtzeitig planen

Er rät, den Termin mit genügend Puffer zur geplanten Abreise zu legen. "Wenn die Teststelle versprechen kann, dass das Ergebnis in der Regel in 24 Stunden vorliegt, würde ich, wenn ich beispielsweise am Freitag abreise, den Termin auf Mittwoch legen." Wer hingegen nur einen Tag Puffer einplane, gehe ein kleines Risiko ein. Es könne etwa mal eine Probe liegenbleiben, so Jelinek. "Das passiert vielleicht in ein Prozent der Fälle." Keiner sei perfekt, auch in Praxen und Laboren passierten mal Fehler.

Doch die können unangenehme Auswirkungen haben: "Wir hatten auch schon den Fall, dass eine Kanada-Reise deswegen verschoben werden musste, weil kein Puffer da war – und das Ergebnis mit Verzögerung kam." Für eine riskante Idee hält der Mediziner es, wenn man Montag losfahren möchte, aber einen maximal 48 Stunden alten negativen Test vorweisen muss. "Weil am Sonntag keiner arbeitet und am Samstag auch nur wenige Stellen aufhaben", so Jelinek.

Test muss in der Regel selbst gezahlt werden

Jelinek moniert, dass die Leute ohne Beschwerden "etwas in eine Lücke" fielen. "Für Leute mit Symptomen oder Reiserrückkehrer gibt es die Zentren der Kassenärztlichen Vereinigungen, aber wer wegfahren will, der hat keine klare Ansprechadresse."

Reisewillige, die einen negativen Test brauchen, wenden sich am besten an ihren Hausarzt oder eine spezielle Praxis für Reisemedizin. Das Gesundheitsamt ist für sie nicht die richtige Adresse.

Liegen keine Symptome vor, wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Die Kosten müssen Reisende selbst tragen. Pro Person sind das rund 120 Euro für die Laboranalyse und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

Die Frist beginnt mit Vorliegen des Befunds

Die 48-Stunden-Frist startet übrigens ab dem Moment, wenn die Maschine im Labor den Befund ausspuckt. Folglich ist es gut, wenn dieser dann schnell beim Getesteten landet – bei Jelineks Praxis zum Beispiel können die Getesteten die Befunde online herunterladen.

Als Reaktion auf die steigenden Fallzahlen hatten die Bundesländer am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, dass innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Greifen soll das für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Übersichten zur Regelungen im Ausland

Auch viele Länder, meist außerhalb Europas, verlangen aktuell einen negativen Corona-Test von Einreisenden. Die Fristen, wie lange der negative Test zurückliegen muss, können von Land zu Land unterschiedlich sein. Das gilt auch für die Form der Bescheinigungen.

Das Centrum für Reisemedizin (CRM) bietet online eine Übersicht mit den Corona-Einreisebestimmungen aller Länder an. Die Regeln können sich allerdings stets kurzfristig wieder ändern. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der deutschen Botschaften im Ausland können ebenfalls helfen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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