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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Corona-Krise Schutz vor Covid-19: Wann darf ich jetzt noch zum Arzt?
Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren sollen in Deutschland die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen. Doch was gilt aktuell für Arzttermine?
Das wichtigste gleich vorneweg: Bei einer dringend anstehenden Behandlung und akuten Beschwerden können Sie trotz der Ausbreitung des neuen Coronavirus weiterhin uneingeschränkt zum Arzt. Es gibt jedoch Behandlungen, von denen Experten zurzeit abraten.
Welche Arzttermine sollten zum Schutz vor einer Ansteckung verschoben werden?
Arzttermine wie Check-ups und Vorsorgeuntersuchungen sollten Sie aktuell absagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Der Deutsche Hausärzteverband rät Patienten in der aktuellen Corona-Krise, "nach Möglichkeit nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen aufzusuchen".
Steht ein dringender Termin bevor, könnten Patienten oft alternativ auch Videosprechstunden nutzen, empfiehlt der Verband. Diese seien bei allen Beschwerden möglich – und das auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war. Fragen Sie am besten telefonisch Ihren behandelnden Arzt.
Viele Ärzte melden sich derzeit auch selbst bei ihren Patienten, um solche Termine zu verschieben. Bietet ihr Arzt weiter Kontrolluntersuchungen an, sollten Sie telefonisch mit ihm absprechen, ob sich eine Verlegung des Termins empfiehlt.
Bei möglichen Symptomen von SARS-CoV-2 nur im Notfall zum Arzt
Patienten mit Symptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten können – etwa Husten, Fieber, Atembeschwerden, Müdigkeit, Appetitlosigkeit – , sollten nur im Notfall einen Arzt aufsuchen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rät in diesem Fall: Melden Sie sich unbedingt zuerst telefonisch bei Ihrem Arzt, um sich und andere vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen. Gegebenenfalls gibt ihnen die Praxis schon am Telefon den Hinweis auf eine für Ihre Region zuständige Stelle für die weitere Abklärung.
Doch auch für Menschen ohne Symptome gilt: Achten Sie beim Arztbesuch auf die vom Robert Koch-Institut empfohlenen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus zu schützen: Halten Sie zu ihren Mitmenschen einen Mindestabstand von 1,5 Metern, waschen Sie sich gründlich mit Seife die Hände, wenn Sie von draußen kommen, niesen und husten Sie in die Armbeuge und werfen Sie Einwegtaschentücher nach Benutzung sofort in den Müll.
Tipp zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ärzte können vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Telefon ausstellen. Nach telefonischer Anamnese kann die AU für bis zu zwei Wochen Gültigkeit haben und per Post zugesandt werden. Dies gilt der KBV zufolge für Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine leichte Symptomatik zeigen sowie für Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine leichte Symptomatik zeigen und bei denen außerdem ein Verdacht besteht, dass sie mit dem Virus infiziert sein könnten. Die Regelung hat zunächst bis zum 23. Juni Gültigkeit.
Zahnarzt ist nur in Notfällen zur Behandlung verpflichtet
Zahnärzte dürfen Kontrolltermine und Behandlungen wie etwa eine Zahnreinigung wegen der Corona-Pandemie derzeit absagen. Anders verhält es sich bei akuten Fällen.
"In einer zahnmedizinischen Notfallsituation, also wenn beim Patienten gesundheitliche Schäden drohen, sofern er nicht unverzüglich zahnmedizinische Hilfe erhält, ist der Zahnarzt zur Hilfeleistung verpflichtet", informiert die Bundeszahnärztekammer.
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Was gilt bei Routineuntersuchungen im Krankenhaus?
Das hängt von der Grunderkrankung des Patienten ab. Ob eine stationäre Abklärung aktuell nötig ist oder sich verschieben lässt, darüber informiert Sie Ihre Klinik oder der behandelnde Arzt.
Das sollten Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen beachten
Insbesondere Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen, die zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von Covid-19 zählen, sollten Vorsorgeuntersuchungen und nicht dringende Behandlungen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt lieber absagen.
Der allgemeine Check-up beispielsweise lässt sich problemlos zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Auf geplante Operationen und stationäre Kontrolltermine sollten Sie jedoch keinesfalls ohne Abklärung mit dem Arzt verzichten.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Bundeszahnärztekammer
- Deutscher Hausärzteverband
- Robert Koch-Institut
- Eigene Recherche