Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit Krankschreibung: Neue Regel bei Corona-Verdacht
Versicherte konnten sich bei Corona-Verdacht bisher sieben Tage per Telefon krankschreiben lassen. Das ändert sich jetzt – unter einer Voraussetzung.
Die Menschen in Deutschland dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen nun zwei Wochen am Telefon krankschreiben lassen. In der Corona-Krise bestand die Möglichkeit bereits für sieben Tage. Nun vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband die Verlängerung, wie die KBV mitteilte.
Diese Voraussetzung gilt es zu beachten
Die telefonische, 14-tägige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sei möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. "Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt."
Wenn ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, soll der Arzt dem Patienten sagen, wo dieser sich testen lassen kann. In einigen Regionen brauchen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. Diese soll die Praxis per Post schicken. Falls es den Patienten schlechter geht, sollen sie nach telefonischer Anmeldung zum Arzt gehen. Die Möglichkeit zur Zwei-Wochen-Krankschreibung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa