Versteckte Geschmacksverstärker Glutamate: Über die Kennzeichnungspflicht in Lebensmitteln
Enthalten Lebensmittel Glutamate, also geschmacksverstärkende Salze, muss dies auf der Verpackung ausgelobt sein – das schreibt die Bundesrechtsverordnung vor. Doch die Hersteller kennen Tricks, um den Zusatzstoff auf der Zutatenliste zu kaschieren.
Glutamate als Zusatzstoff: Kennzeichnungspflicht der Hersteller
Glutamate sind als geschmacksverstärkender Zusatzstoff in Mengen von bis zu zehn Gramm pro Kilogramm in Nahrungsmitteln zugelassen. Laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung müssen die Hersteller die Verwendung von Glutamat auf der Verpackung ausloben.
Zumeist tauchen die Zusatzstoffe in der Zutatenliste unter ihren E-Bezeichnungen auf: E 620 beispielsweise kennzeichnet Glutaminsäure, E 621 Mononatriumglutamat und E 625 Magnesiumdiglutamat. Bei loser Ware müssen die Hersteller ein Schild aufhängen, das den Einsatz von Geschmacksverstärkern deutlich macht. Ähnliches gilt auch für Gastrobetriebe, die die Verwendung von Glutamat in der Speisekarte oder auf einem Plakat vermerken müssen.
Tricks der Lebensmittelhersteller
Da Glutamate bei nicht wenigen Verbrauchern einen eher mäßigen Ruf haben, sind viele Lebensmittelhersteller dazu übergegangen, die Geschmacksverstärker in der Zutatenliste zu "verstecken". Unter anderem beinhalten folgende Zutaten oftmals Glutamate: Hefeextrakt, Fleischextrakt, Würze in allen Varianten und Aroma. Weiterhin enthalten viele Lebensmittel natürliches Glutamat, zum Beispiel Erbsen, Kartoffeln oder Tomaten.
Für den Körper macht es jedoch keinen Unterschied, in welcher Form Glutamat bei der Ernährung aufgenommen wird, wohl aber für die Hersteller: Sie platzieren oft sehr auffällige Aufschriften wie "ohne Glutamat" oder "ohne Geschmacksverstärker" auf den Verpackungen. Der mögliche Gehalt an natürlichem Glutamat fällt so unter den Tisch.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.