Krypto-ETFs Digitalgeld-Fonds: Grünes Licht von US-Börsenaufsicht
Die Zulassung von Bitcoin-ETFs Anfang des Jahres hat eine Kurs-Rallye der Kryptowährung ausgelöst. Nun wird auch Ether als Digitalwährung abgesegnet.
Die US-Börsenaufsicht SEC hat den Weg für börsengehandelte Fonds (ETF) in der Kryptowährung Ether grundsätzlich freigemacht. Die SEC erlaubte am Ende Mai unter anderem der Technologiebörse Nasdaq und der New York Stock Exchange den Handel mit Finanzprodukten, die auf der Ethereum-Datenbank (Blockchain) aufsetzen.
Um solche Fonds aufzusetzen, benötigen interessierte Anbieter wie Blackrock und Fidelity allerdings noch eine individuelle Zulassung der Behörde, wie aus einer SEC-Mitteilung hervorgeht. Dafür wurde zunächst keine Frist festgesetzt. Für das bekannteste Digitalgeld Bitcoin sind sie bereits seit Januar zugelassen.
Schon die Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs wurde als wichtiger Meilenstein gesehen, um Digitalwährungen stärker für traditionelle Investoren zu öffnen. In solche Fonds statt direkt in Kryptogeld zu investieren, ist für viele Anleger eine geringere Hürde.
Ether und Bitcoin
Ether ist nach Bitcoin das zweitwichtigste Digitalgeld. Bitcoin wurde als Alternative zu herkömmlichem Geld geschaffen und dient vor allem als digitaler Wertespeicher. Ethereum hingegen ist nicht nur eine Kryptowährung. Es ist eine Open-Source-Plattform zur Erstellung und Umsetzung digitaler Verträge ("Smart Contracts") und dezentraler Anwendungen. Rechtlich gesehen handelt sich bei Bitcoin um einen Rohstoff wie Gold. Ether schätzt die SEC aber eher als Wertpapier ein, weil bei der Validierung von Transaktionen ("Stalking") auf der Ethereum-Blockchain die Marktteilnehmer eine bestimmte Anzahl an Ether als Sicherheit hinterlegen und dafür eine Art Dividende erhalten.
Die SEC unter ihrem Chef Gary Gensler steht Kryptowährungen ohnehin eher skeptisch gegenüber und sperrte sich jahrelang gegen die Erlaubnis für Spot-ETFs. Das grüne Licht beim Bitcoin gab sie im Januar nicht ganz freiwillig. Im vergangenen Jahr hatte die Aufsichtsbehörde nach der Ablehnung eines Antrags der Firma Grayscale eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Ein Berufungsgericht befand, die Entscheidung sei willkürlich gewesen, da die SEC nicht den Unterschied zu zugelassenen anderen Anlagen deutlich gemacht habe. ETFs auf Bitcoin-Zukunftskontrakte waren bereits 2021 genehmigt worden.
Markt in Europa
Bitcoin- und Ether-ETFs werden in Deutschland nicht verfügbar sein, da nach geltendem Recht keine ETFs zugelassen werden, die nur auf einem einzelnen Basiswert aufsetzen. Es gibt jedoch für Investoren in Europa bereits mehrere börsengehandelte Kryptowährungsprodukte, sogenannte Exchange-traded Products (ETPs), die sich zwar rechtlich gesehen von ETFs unterscheiden, aber ähnlich wie ETFs funktionieren.
Die mit Spannung erwartete SEC-Entscheidung hatte im Mai 2024 zu großen Kurszuwächsen bei Ether geführt. Mitte des Monats lag der Kurs im Wochenvergleich noch rund 20 Prozent im Plus, obwohl Gewinnmitnahmen zuletzt für einen Dämpfer von rund minus drei Prozent sorgten. Seit Jahresbeginn hat Ether gegenüber dem US-Dollar um rund 56 Prozent zugelegt. Bitcoin liegt im gleichen Zeitraum mit knapp 52 Prozent im Plus. Kryptowährungen sind allerdings für starke Kursschwankungen berüchtigt, weshalb Verbraucherschützer sie in der Regel nicht als Wertanlage empfehlen.
- Nachrichtenagentur dpa