Unterstützung für Studierende Wohngeld: So beantragen Studenten den Mietzuschuss
Im Studium ist das Geld meist knapp. Ist Wohngeld als Student eine Option? Für Studenten kommt die Finanzspritze nur im Ausnahmefall infrage.
Wohngeld gehört zu den Sozialleistungen. Zur Auszahlung kommt es entweder als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss (bei selbstgenutztem Wohneigentum). Grundlage für den Bezug ist Ihr eigenes Einkommen. Verankert ist das im Wohngeldgesetz (WoGG). Leider stoßen Sie als Student aber in der Regel auf Hindernisse.
Wohngeld: Unterstützung für Geringverdiener
Mit dem Wohngeld hat der Gesetzgeber bereits 1965 eine finanzielle Unterstützung für Haushalte mit niedrigen Einkommen geschaffen. Ziel des Ganzen ist der Schutz vor Überforderung durch hohe Wohnungskosten. In der Vergangenheit immer wieder an neue Realitäten angepasst, trat am 1. Januar 2023 das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Da die Berechnung von Wohngeld stets individuell für den Antragsteller erfolgt, sind pauschale Aussagen schwierig. Das Statistische Bundesamt hat für Deutschland zum Jahresende 2023 ein durchschnittliches Wohngeld von 192 Euro je Monat ermittelt. Regional sind die Unterschiede aber groß.
Anspruch hat, wer Einkommen erzielt, das im Verhältnis zur Miete sehr niedrig ausfällt. Zusätzlich dürfen beim Vermögen Freigrenzen nicht überschritten werden. Außerdem gibt es Versagensgründe bei einem parallelen Antrag auf bestimmte Sozialleistungen.
Wohngeld als Student beantragen
Als Student halten Sie sich mit Nebenjobs über Wasser. Oder Sie finden eine Stelle als Werkstudent oder wissenschaftlicher Assistent. Viele Studierende stützen sich finanziell auf BAföG. Und genau hier liegt bei einem Antrag auf Wohngeld das Problem. Die Berechnung Ihrer Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beinhaltet bereits einen Bedarf für Wohnungskosten.
Insofern gehört das BAföG zu jenen Sozialleistungen, die mit dem Wohngeld konkurrieren. Ihr Antrag als Student auf Wohngeld stößt in diesem Fall gemäß § 20 WoGG auf Ablehnung. Dies ist auch der Fall, wenn das Studium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden kann – Ihnen aufgrund von Vermögen oder Einkommen aber kein individueller Bedarf anerkannt wird.
Ausnahmen für Studenten beim Wohngeld
Mit den Regelungen nach § 20 WoGG ist Wohngeld für viele Studenten vom Tisch. In Ausnahmefällen lohnt sich der Antrag dennoch. Wird die Auszahlung von BAföG aus einem der nachfolgend genannten Gründe abgelehnt, besteht eine realistische Chance auf Wohngeld:
- Erreichen von Altersgrenzen
- Erreichen der Förderungshöchstdauer
- Zweitstudium/Entfallen der Fördervoraussetzungen
Studenten mit Kindern im Haushalt erhalten ebenfalls Wohngeld. Dazu darf Ihr Kind (oder ein anderer Familienangehöriger) aber nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sein.
- ruhr-uni-bochum.de: "Kinderzuschlag und Wohngeld"
- gesetze-im-internet.de: "§ 20 WoGG – Gesetzeskonkurrenz"www.destatis.de: "Wohngeldhaushalte in Deutschland – 31.12.2021"