Regelungen bei Arbeitslosigkeit So bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld pünktlich und sicher
Verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz, können Sie finanzielle Unterstützung bekommen. Um diese pünktlich zu erhalten, müssen Sie jedoch zuerst aktiv werden.
Wer einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, ist automatisch über die Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Der monatlich zu zahlende Beitragssatz beträgt aktuell 2,6 Prozent und wird vom Lohn abgezogen. Wie bei jeder anderen Versicherung müssen im Leistungsfall gewisse Bedingungen erfüllt sein, sonst erfolgt keine Zahlung.
Unbedingt auf die Frist achten
Die Arbeitslosigkeit muss bei der Bundesagentur für Arbeit vorher angezeigt werden. Werden Sie plötzlich arbeitslos, müssen Sie dies so schnell wie möglich melden. Wer die Frist nicht einhält, erhält unter Umständen für einen gewissen Zeitraum keine Leistungen und damit kein Geld – im schlimmsten Fall droht die Überziehung des Girokontos. Doch das muss nicht sein.
Besonders wichtig:
- Die Arbeitslosigkeit drei Monate vorher schriftlich der Agentur für Arbeit mitteilen
- Plötzliche Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Tagen der Agentur für Arbeit melden
- Auszahlungstermine des Arbeitslosengeldes beachten
- Abbuchungen vom Girokonto berücksichtigen
Zu diesem Termin erfolgt die Zahlung
Das Arbeitslosengeld I wird per Überweisung auf das Girokonto immer zum Ersten eines Monats ausgezahlt, und zwar rückwirkend. Das Arbeitslosengeld für den Monat Januar landet somit erst zum ersten Februar auf dem Konto. Handelt es sich beim ersten Tag im Monat um einen Feiertag, verschiebt sich die Zahlung entsprechend. Haben Sie kein Girokonto, gibt es aber noch eine andere Möglichkeit.
Probleme mit dem Girokonto
Wenn Sie über kein eigenes Girokonto verfügen oder Ihr Girokonto gesperrt ist, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von wenigen Euro das Arbeitslosengeld über eine Barauszahlung als "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" zu erhalten. Dies ist bei den Auszahlungsstellen der Postbank und der Deutschen Post möglich.
Wer absolut sichergehen will, dass das Geld auch ankommt, sollte sich bei weiteren Fragen oder anderen Problemen unbedingt persönlich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.
- arbeitsagentur.de: "Bürgergeld: Auszahlung und Dauer" (Stand: 10.05.2023)
- Eigene Recherche