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Muss ich meine Mutter ummelden, wenn sie ins Pflegeheim kommt?


Angehörige und Pflege
Muss ich meine Mutter ummelden, wenn sie ins Pflegeheim kommt?

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 20.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Mutter und Tochter: Im Alter ist ein Umzug in ein Pflegeheim manchmal unvermeidbar.Vergrößern des BildesMutter und Tochter: Im Alter ist ein Umzug in ein Pflegeheim manchmal unvermeidbar. (Quelle: Halfpoint/getty-images-bilder)
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Zieht Ihre Mutter in ein Pflegeheim, ist das ein Umzug. Er ist mit verschiedenen Formalitäten verbunden, die Sie nicht vergessen sollten.

Ein Umzug ins Pflegeheim kann für Ihre Mutter sinnvoll sein, wenn sie krankheits- oder altersbedingt den Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Sie kann die Entscheidung selbst treffen, doch es ist auch möglich, dass sie von einem Arzt, einem Sozialarbeiter oder von Ihnen eingewiesen wird. Sie sind für die Formalitäten beim Umzug ins Pflegeheim verantwortlich, wenn Sie die Pflegeperson sind.

Ummeldung Ihrer Mutter beim Einwohnermeldeamt

Sie müssen die korrekte Ummeldung vornehmen, wenn Ihre Mutter ins Pflegeheim zieht. Da Ihre Mutter den Wohnsitz wechselt, melden Sie sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt an. Die Ummeldung nehmen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ins Pflegeheim vor.

Sie benötigen dafür Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Wohnungsgeberbestätigung. Auf der Internetseite der Gemeinde können Sie die Wohnungsgeberbestätigung herunterladen, die Sie vom Pflegeheim ausfüllen lassen. Eine Abmeldung Ihrer Mutter beim bisherigen Einwohnermeldeamt ist nicht notwendig.

Hinweis: Hat Ihre Mutter zur Miete gewohnt, sollten Sie vom bisherigen Vermieter eine Bestätigung anfordern, dass Ihre Mutter dort nicht mehr wohnt.

Weitere Ummeldungen beim Umzug ins Pflegeheim

Zur Ummeldung gehört nicht nur, dass Sie Ihre Mutter beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Ein Umzug ins Pflegeheim ist mit weiteren Ummeldungen verbunden:

  • Informieren der Krankenkasse über den Umzug ins Pflegeheim und Mitteilung der neuen Adresse
  • Ummeldung oder Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Ummeldung oder Kündigung beim Telekommunikationsanbieter
  • Mitteilung an die Bank oder Wechsel der Bankverbindung

Prüfen Sie, was Ihre Mutter tatsächlich noch benötigt. Nicht immer benötigt sie Versicherungen wie eine Hausratversicherung. Teilweise kann ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter sinnvoll sein, beispielsweise bei der Telekommunikation.

Was Sie kündigen sollten

Wenn Ihre Mutter zur Miete wohnt, müssen Sie rechtzeitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist die Wohnung kündigen. Des Weiteren ist es wichtig, Versorgungsverträge zu kündigen, beispielsweise für Wasser, Heizung und Strom. Verschiedene Abonnements für Zeitschriften werden beim Umzug nicht mehr benötigt. Kündigen Sie diese Abos. Möchte Ihre Mutter eine Zeitschrift weiterhin beziehen, melden Sie das Abonnement um. Mitgliedschaften in Vereinen werden im Pflegeheim oft nicht mehr benötigt und sollten ebenfalls gekündigt werden.

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