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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Versorgungsausgleich Rentenansprüche zurückholen: Diese Regel kennen viele nicht
Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche unter den Partnern aufgeteilt. Man kann sie sich aber unter Umständen zurückholen.
Normalerweise läuft es so: Haben Sie bei der Scheidung einen Teil Ihrer Rentenansprüche an den früheren Partner abgeben müssen und stirbt dieser innerhalb der ersten 36 Monate nach Rentenbeginn, kann der sogenannte Versorgungsausgleich auf Antrag aufgehoben werden. Sie erhalten also Ihre vollen Rentenansprüche zurück. Stirbt die ausgleichsberechtigte Person hingegen erst später, bleibt es bei der Kürzung Ihrer Rente – selbst wenn der verstorbene Ex-Partner nichts mehr von dieser Zahlung hat.
"Das ist für die Betroffenen oft schwer nachvollziehbar", sagt Wilfried Hauptmann, Mitglied im Bundesverband der Rentenberater. "Der Ex-Partner lebt nicht mehr, doch der Versorgungsausgleich wird weiter abgezogen – dauerhaft und ohne erkennbaren Nutzen für die verstorbene Person." Stattdessen profitieren Rentenversicherungen oder Versorgungsträger von der Regelung.
Viele Rentner akzeptieren diese Kürzung, weil sie glauben, es gebe keine Möglichkeit, etwas dagegen zu tun. Selbst bei offiziellen Stellen scheint das die vorherrschende Meinung zu sein. "Von Behörden hört man meist nur: 'Das ist eben so'", sagt Hauptmann. Doch das sei nicht in jedem Fall richtig.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Seit 1977 wird bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt: Die Rentenanwartschaften, die beide Partner während der Ehe erworben haben, werden zwischen ihnen aufgeteilt. Das bedeutet, dass der Partner mit höheren Rentenansprüchen einen Teil seiner Ansprüche abgeben muss. Mehr zum Versorgungsausgleich lesen Sie hier.
So können Sie den Versorgungsausgleich rückgängig machen
Auch wenn der Ex-Partner länger als drei Jahre nach Rentenbeginn gelebt hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Familiengericht eine Änderung des Versorgungsausgleichs beantragen. Voraussetzung ist, dass sich an mindestens einem Bestandteil der Altersversorgung wesentlich etwas geändert hat. Das kann zum Beispiel durch die Einführung der Mütterrente der Fall sein.
Weitere Bedingungen: Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich muss auf dem bis zum 31. August 2009 geltenden, sogenannten "alten" Recht beruhen. Und Sie müssen durch die Änderung tatsächlich entlastet werden.
"Diese Möglichkeit ist vielen gar nicht bekannt, und die Hürden scheinen auf den ersten Blick hoch", sagt Hauptmann. "Doch mit der richtigen Unterstützung können Betroffene ihre Situation oft nachhaltig verbessern."
- Pressemitteilung des Bundesverbands der Rentenberater
- deutsche-rentenversicherung.de: "Versorgungsausgleich bei Scheidung"