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Betriebliche Altersvorsorge und neuer Arbeitgeber: Ansprüche


Bei Arbeitgeberwechsel
Betriebliche Altersvorsorge: So bleiben Ihre Ansprüche erhalten

t-online, Kathleen Strobach

24.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Betriebliche Altersvorsorge und neuer Arbeitgeber: Wenn Sie einen Vertrag haben, der mehr als drei Jahre besteht, behalten Sie Ihren vorherigen Anspruch.Vergrößern des Bildes
Start beim neuen Arbeitgeber (Symbolbild): Informieren Sie sich, wie Sie jetzt Ihre betriebliche Altersvorsorge fortführen. (Quelle: Lacheev/getty-images-bilder)
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Mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber haben Sie für das Alter vorgesorgt. Was jetzt bei einem Arbeitgeberwechsel für Ihre Renteneinzahlungen gilt.

Die Betriebsrente stockt Ihre reguläre Altersrente durch Ihre Einzahlungen und durch den Zuschuss Ihres Arbeitgebers auf. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf diese Zusatzrente, beispielsweise in Form einer Direktversicherung als Lebens- oder Rentenversicherung oder einer unternehmenseigene Pensionskasse. Wir erklären, was für Ihre Betriebsrente bei Ausscheiden aus dem Unternehmen gilt.

Achtung: Anzeigepflicht

Wechseln Sie in ein neues Angestelltenverhältnis, informieren Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb eines Jahres über Ihre Betriebsrente. Dieser übernimmt den Vertrag oder überträgt Ihr eingezahltes Kapitel in sein eigenes Versorgungssystem.

Betriebliche Altersvorsorge mitnehmen

Unter diesen Umständen ist Ihr zusätzliches Rentengeld nach dem Betriebsrentengesetz auch bei einem Wechsel gesichert:

  • Sie haben Ihren Vertrag für die Betriebsrente ab dem Jahr 2018 abgeschlossen.
  • Ihr Arbeitsverhältnis endet nach dem 21. Lebensjahr.
  • Ihr Vertrag über die Betriebsrente besteht seit mindestens drei Jahren.
  • Sie gehen in den Vorruhestand, hätten aber ohne Ihr vorheriges Ausscheiden die Wartezeit und Bedingungen Ihres Vertrages erfüllt.

Ihre Rentenaufbesserung bleibt Ihnen auch bei einem Wechsel in einen anderen Mitgliedsstaat der EU erhalten.

Tipp: Ruht Ihr Arbeitsverhältnis lediglich für längere Zeit während Krankheit oder beispielsweise in der Elternzeit, füllen Sie die Versorgungslücke durch eigene Einzahlungen in einer Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze auf. Welche Beitragsbemessungsgrenze aktuell für Sie gilt, lesen Sie hier.

Abgeschlossene Betriebsrenten vor dem Jahr 2018

Haben Sie Ihren Vertrag vor dem Jahr 2018 abgeschlossen, erfüllen Sie folgende Kriterien, damit Ihnen Ihre Ansprüche erhalten bleiben:

ab 2009

  • Sie haben das 25. Lebensjahr erreicht.
  • Ihr Vertrag besteht seit mindestens fünf Jahren.

von 2001 bis 2008

  • Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
  • Ihr Vertrag läuft seit fünf Jahren.

vor 2000

  • Sie sind 35 Jahre alt.
  • Ihr Vertrag läuft seit zehn Jahren.

Tipp: Geht Ihr Arbeitgeber in die Insolvenz, sind Ihre Ansprüche mit den gleichen Unverfallbarkeitsfristen über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Kapital aus Direktzusagen oder Unterstützungskassen nehmen Sie bis zur Höhe des Rentenbeitragsbemessungssatzes mit. Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Neuvertrag zu ungünstigeren Konditionen an, lassen Sie Ihren Altvertrag ruhen und zu alten Konditionen weiter verzinsen.

Altvertrag kündigen

Kündigen Sie Ihren vor 2012 geschlossenen Vertrag vor Erreichen Ihres 60. Lebensjahres oder Ihren ab 2012 unterzeichneten Vertrag vor dem 62. Lebensjahr vorzeitig, müssen Sie Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen, die Sie während der Entgeltumwandlung gespart haben.

Verwendete Quellen
  • vlh.de: "bAV: So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge" (Stand: 16.02.2023)
  • lxgesetze.de: "Betriebsrentengesetz" (Stand: 22.03.2023)
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Neue Werte der Rentenversicherung ab 2023" (Stand: 28.11.2022)
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