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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Gelten für Beamte andere Regeln beim Versorgungsausgleich?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was gilt für geschiedene Pensionäre beim Versorgungsausgleich?
Bei einer Scheidung werden die Ansprüche auf eine Altersversorgung, die Sie während Ihrer Ehe erworben haben, gerecht zwischen Ihnen und Ihrem Partner aufgeteilt. Das geschieht automatisch beim sogenannten Versorgungsausgleich vor dem Familiengericht. In der Regel gibt dann ein Partner einen Teil seiner Ansprüche ab, während der andere Rentenanwartschaften hinzugewinnt.
Unter bestimmten Umständen kann der abgebende Partner die verlorenen Ansprüche aber wieder zurückbekommen, wenn die Ex-Frau oder der Ex-Mann stirbt. Doch gilt das auch, wenn der verstorbene Partner verbeamtet war? Das möchte ein t-online-Leser wissen, dessen geschiedene Frau Beamtenversorgung erhalten wird. Er selbst werde eine gesetzliche Rente beziehen.
Versorgungsausgleich bei Beamten: Das gilt
Die kurze Antwort lautet: Ja – unter einer Bedingung. "Stirbt der frühere Ehepartner und hat selbst keine oder höchstens 36 Monate Pension aus den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erhalten, können Sie die sogenannte Anpassung wegen Tod beantragen", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Dabei wird Ihr Anrecht nicht aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt."
Allerdings könne es passieren, dass nicht nur die Kürzung Ihrer Rente aufgehoben werde. "Bei einem Hin-und-Her-Ausgleich von Anrechten aus Regelsicherungssystemen – beispielsweise gesetzlicher Rente und Beamtenpension – erlöschen auch die Gutschriften, die Sie im Versorgungsausgleich aus Regelsicherungssystemen erhalten haben", erklärt Manthey.
In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an wirtschaft-finanzen@stroeer.de.
Unter Regelsicherungssystemen versteht man die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, aber auch die berufsständische Versorgung, die Alterssicherung der Landwirte und die Versorgung der Abgeordneten und Regierungsmitglieder. Dass auch die Gutschriften erlöschen, soll verhindern, dass Sie nach einer Anpassung wegen Tod bessergestellt sind als vor dem Versorgungsausgleich.
Anpassung wegen Tod nur auf Antrag
Um die Rentenansprüche ändern zu lassen, müssen Sie einen Antrag bei dem Versorgungsträger stellen, bei welchem das gekürzte Anrecht besteht. Ist das bei mehreren Trägern der Fall, müssen Sie die Anpassung wegen Tod auch mehrmals beantragen.
Übrigens: Profitieren Sie von der Beamtenpension Ihres geschiedenen Partners, ist es unerheblich, wie das Leben des Ex-Partners danach weitergeht. "Die Ihnen übertragenen Ansprüche aus der Beamtenpension Ihres geschiedenen Partners bleiben Ihnen lebenslang erhalten – unabhängig davon, ob er wieder geheiratet hat oder er verstirbt", sagt Manthey.
- Schriftliche Antwort von Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund