Gerichtsurteil Land muss keinen Kredit an MV-Werften-Eigner auszahlen
Trotz der Insolvenz wollte der Eigentümer der MV Werften vom Land Mecklenburg-Vorpommern einen Millionenkredit, der ursprünglich für 2023 vereinbart war. Das Land weigerte sich, das Gerichtsurteil zeigt: zu Recht.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss einen Millionenkredit an den Mutterkonzern der insolventen MV Werften, Genting Hongkong, vorerst nicht auszahlen. Das Landgericht Schwerin wies am Montag einen Antrag von Genting auf einstweilige Verfügung ab.
Der Konzern habe nicht hinreichend darlegen können, dass er ohne die Auszahlung der 78 Millionen Euro in eine existenzielle Notlage geraten würde, sagte die Richterin. Um eine einstweilige Verfügung vor der Entscheidung in der Hauptsache zu erlangen, müsse eine solche existenzielle Notlage aber vorliegen.
Ob Genting gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird, blieb zunächst offen. Ein anwaltlicher Vertreter des Konzerns wollte sich unmittelbar nach der Verhandlung nicht gegenüber Medien äußern.
Kredit vor der Insolvenz genehmigt
Bei einem Gerichtstermin am vergangenen Dienstag hatte sich Genting auf das Vorliegen eines gültigen Kreditvertrags berufen und auf Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt bestanden.
Das Land hatte Genting Hongkong im Juni 2021 einen Kredit über 78 Millionen Euro gewährt, um eine für 2024/2025 prognostizierte Liquiditätslücke perspektivisch zu schließen.
Genting meldete die Auszahlungsnotwendigkeit im Dezember 2021 an, weil bereits eine Liquiditätslücke geklafft habe. Das Land verweigerte die Auszahlung unter anderem mit der Begründung, dass die Zukunft der MV Werften nicht gesichert sei. Am vergangenen Montag meldete Genting Insolvenz für die MV Werften mit rund 2.000 Beschäftigten an.
- Nachrichtenagentur dpa-AFX