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Shoppen mit 2G-Bändchen? Handelsverband will Regelung bundesweit


2G in Geschäften
Shoppen nur mit Bändchen? Handel will bundesweite Lösung

Von dpa, t-online
08.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann mit einem 2G-Bändchen um den Arm (Symbolbild): Die "Bändchenlösung" würde der Handelsverband bald gerne deutschlandweit anwenden.Vergrößern des Bildes
Ein Mann mit einem 2G-Bändchen um den Arm (Symbolbild): Die "Bändchenlösung" würde der Handelsverband bald gerne deutschlandweit anwenden. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)

Wer in Mainz shoppen will, zeigt den 2G-Nachweis vor – und bekommt ein Bändchen. Mit dem hat er an diesem Tag Zutritt zu allen Geschäften. Der Handelsverband will diese Lösung im ganzen Land sehen.

Der Handel in Deutschland wirbt für eine bundesweite "Bändchenlösung" beim Einkauf in den Innenstädten und Einkaufszentren, um die vorgeschriebenen 2G-Kontrollen zu erleichtern. "Es gibt aktuell ein buntes Durcheinander bei den Regelungen zur Kontrolle von 2G im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs", sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Das muss dringend vereinheitlicht werden."

Bei der etwa in Mainz bereits praktizierten "Bändchenlösung" wird jeder Kunde nur einmal auf 2G kontrolliert und erhält dann ein Bändchen, mit dem er an diesem Tag Zutritt zu allen Geschäften hat. Das sei für den Handel eine große Erleichterung, betonte Genth.

"Die Kontrolle jedes Kunden in jedem Geschäft führt zu erheblichem Aufwand und zu Schlangenbildung vor den Ladentüren. Deshalb wäre es aus Sicht des Handels gut, die in einigen Bundesländern gültige Bändchenlösung auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten."

Handelsverband: Grundsätzlich müsse 2G abgeschafft werden

Bei den erforderlichen 2G-Kontrollen brauche der Einzelhandel allerdings dringend Unterstützung. Denn an dieser Stelle übernähmen die Unternehmen staatliche Aufgaben. Deshalb sollten hier entweder die Kommunen unterstützend tätig werden oder finanzielle Beiträge an die betroffenen Händler fließen, verlangte Genth.

Bei 2G haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.

Grundsätzlich müsse die 2G-Regelung im Einzelhandel aber wieder abgeschafft werden, verlangte Genth. Denn sie leiste keinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie. Der Einkauf mit Maskenpflicht und Hygienekonzept sei sicher.

Kaufhauskette klagt gegen 2G-Regel

Die Kaufhauskette Woolworth geht in der Kritik an der Maßnahme sogar noch weiter. Das Unternehmen hat beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel eingereicht. Ein Gerichtssprecher sagte am Mittwoch in Münster, das Unternehmen wolle im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung im bevölkerungsreichsten Bundesland erreichen.

Das Unternehmen sehe in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie, sowie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte der Gerichtssprecher.

Woolworth argumentiere, dass die Einführung der 2G-Regel unverhältnismäßig und unangemessen sei. Denn es sei zweifelhaft, ob vom Einzelhandel angesichts der vorhandenen Schutzmaßnahmen wie der Maskenpflicht überhaupt signifikante Infektionsgefahren ausgingen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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