Prozess um Goldhasen Lindt gewinnt in höchster Instanz
Er ist beliebter Gast im Osterkörbchen: Der Goldhase der Firma Lindt. Doch hat das Schweizer Unternehmen als einzige das Recht, einen Schokohasen in Goldfolie anzubieten? Das BGH hat entschieden.
Der "Goldhase" von Lindt ist der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase in Deutschland – aber nicht der einzige in Goldfolie. Seit Jahren versucht der Schweizer Traditionshersteller, allzu ähnliche Konkurrenzprodukte aus den Süßigkeitenregalen zu verbannen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass der goldene Farbton besonderen Markenschutz genießt.
Der Schweizer Hersteller habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt. Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle – auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist.
Entscheidung über Konkurrenten fällt in München
Diesmal hatte Lindt die schwäbische Confiserie Heilemann verklagt, die ebenfalls einen goldenen Schokohasen mit Halsband und Schleifchen im Sortiment hat. Ob Heilemann weiter ihren Hasen vertreiben darf, entscheid das BGH noch nicht und gab den Fall zurück ans Oberlandesgericht München. Dort ist nun zu prüfen, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, zum Beispiel weil zwischen beiden Hasen Verwechslungsgefahr besteht.
Tatsächlich wird der Lindt-Hase seit seinen Anfängen 1952 in Goldfolie angeboten. Den aktuellen Ton benutzt Lindt seit 1994. Der Marktanteil lag im Jahr 2017 bei mehr als 40 Prozent.
In erster Instanz unterlag Lindt
Im Streit mit Heilemann war Lindt allerdings zuletzt vor dem Münchner Oberlandesgericht unterlegen. Die Richter dort waren der Ansicht, dass der "Goldhase" seine Bekanntheit nicht allein seiner Farbe verdankt - auch die Form spiele eine wesentliche Rolle. Das letzte Wort haben nun die obersten Zivilrichterinnen und -richter des BGH.
Heilemann argumentiert, Gold gehöre zu den österlichen Farben und sei außerdem ganz besonders. Konkurrenten hätten nicht viele Ausweichmöglichkeiten. Der mittelständische Hersteller aus Woringen im Allgäu gehört inzwischen zur thüringischen Viba Gruppe.
Im Mai 2017 hatte sich Lindt die Farbmarke "gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)" auch beim Deutschen Patent- und Markenamt für Schokohasen eintragen lassen. Heilemann hat die Löschung beantragt, dieses Verfahren lag zuletzt beim Bundespatentgericht.
Zwischen 2002 und 2013 hatte Lindt schon einmal versucht, einem Konkurrenten einen Hasen in Goldfolie gerichtlich verbieten zu lassen, am Ende vergeblich. Damals ging es darum, ob der sitzende Hase mit rotem Halsband und Glöckchen insgesamt Markenschutz genießt. Diesmal wurde rein um den Goldton gestritten.
- Nachrichtenagentur dpa