Entscheidung des EuGH Matratzen können auch benutzt zurückgegeben werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Online gekaufte Matratzen können auch ohne Schutzfolie zurückgegeben werden. Worum ging es in dem konkreten Fall?
Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückgegeben werden, auch wenn ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen, erklärten die Richter (Rechtssache C-681/17). Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden dadurch nicht eingeschränkt.
Ware kann wiederverwendet werden
Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte eine Matratze gekauft und wollte sie kurz darauf wieder zurückgeben. Weil er die Schutzfolie entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop, sie zurückzunehmen. Dagegen klagte der Käufer und forderte die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Versandkosten von knapp 1.200 Euro. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall ans EuGH verwiesen.
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Die obersten EU-Richter befanden nun weiter, dass selbst bei direktem Kontakt einer Matratze mit dem menschlichen Körper davon ausgegangen werden könne, dass der Unternehmer die Ware mit einer Reinigung oder Desinfektion für Dritte wiederverwendbar machen könne. Ein und dieselbe Matratze werde nämlich auch von aufeinanderfolgenden Hotelgästen verwendet, zudem gebe es einen Markt für gebrauchte Matratzen.
- Nachrichtenagentur dpa