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Abmahnungen – und was Sie dagegen tun können


Wegen eines Bechers Wasser
Abmahnungen – und was Sie dagegen tun können

t-online, Manfred Schäfer

Aktualisiert am 21.09.2018Lesedauer: 3 Min.
Schlechte Nachrichten wie eine Abmahnung kommen meist schriftlich.Vergrößern des Bildes
Schlechte Nachrichten wie eine Abmahnung kommen meist schriftlich. (Quelle: McPhoto/imago-images-bilder)

Das Klinikum Frankfurt Höchst mahnt im August 2017 einen Angestellten wegen eines Bechers Wasser ab. In Köln reichen schon 30 Sekunden Fußballschauen bei der Arbeit. Damit es Ihnen nicht ebenso geht, sagen wir Ihnen, für was Sie im Beruf eine Abmahnung bekommen können und was Sie gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun können.

Metin Korkmaz arbeitet seit 22 Jahren als Techniker im Klinikum Frankfurt Höchst. Im Dezember 2016 nahm der Angestellte gegen starke Kopfschmerzen laut "Bild"-Zeitung eine Kopfschmerztablette. Zum Einnehmen nutzte er einen Becher Wasser aus dem Spender des Wartebereichs, der für Patienten bestimmt war. Einer ehemaligen Mitarbeiterin reichte das, um sich über Korkmaz zu beschweren. Das Ergebnis: Eine Abmahnung wegen Trinkens von „verbotenem“ Wasser und ein Fall für das Arbeitsgericht Frankfurt, der im September 2017 noch immer verhandelt wird.

In Köln bekam im Februar 2016 Ford-Mitarbeiter Kemal Dogan wegen 30 Sekunden Fußballschauens während der Arbeitszeit eine Abmahnung. Der Werksleiter „erwischte“ ihn beim kurzen Blick auf den Computer-Bildschirm und leitete die Abmahnung ein. Dogan, der übrigens Vertrauensperson der IG Metall ist, klagte gegen die Abmahnung. Das Kölner Amtsgericht hat die Klage im August 2017 abgelehnt. Begründung: Dogan sei mindestens 30 Sekunden lang nicht seiner Arbeit nachgegangen, die Abmahnung sei damit gerechtfertigt.

Absurd? Vielleicht, aber bei weitem keine Einzelfälle. Die Abmahnungsgründe im deutschen Arbeitsrecht sind ein weites Feld. Wir nennen die wichtigsten Gründe, für die Sie abgemahnt werden können und was Sie dagegen tun können.

Wann kommt eine Abmahnung in Frage?

Infrage kommen Abmahnungen nur, wenn es um ein Fehlverhalten geht, für das der Arbeitnehmer tatsächlich die Schuld trägt. Wie der Name schon sagt, sollen sie eine Mahnfunktion haben. Es geht dabei auch um die Verhältnismäßigkeit, nicht gleich zu kündigen. Nach Paragraf 314 BGB ist zunächst immer eine Abmahnung notwendig, bevor gekündigt werden kann. Denn der Arbeitnehmer soll immer eine Chance bekommen, sein Fehlverhalten zu korrigieren.

Abmahnungen sind allerdings "entbehrlich“, wenn "besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.“ Dies ist zum Beispiel bei einem Diebstahl der Fall. Ob es eine oder mehrere Abmahnungen vor einer Kündigung geben muss, liegt im Ermessen des Unternehmens.

Welche Abmahnungsgründe gibt es besonders oft?

  • Wiederholt zu spät zur Arbeit kommen
  • Anweisungen von Vorgesetzten nicht befolgen
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Unerlaubte Nebentätigkeit
  • Diebstahl im Unternehmen
  • Mobbing von Arbeitskollegen
  • Verstoß gegen festgelegtes Alkoholverbot
  • Private Internetnutzung während der Arbeitszeit

Welche Funktion hat eine Abmahnung?

Die Abmahnung dokumentiert einen Verstoß gegen eine Pflicht des Arbeitnehmers. Sie wird zum besseren Beweis in der Regel schriftlich erteilt und auch in der Personalakte vermerkt. Die Abmahnung zeigt dem Betroffenen klar und verständlich ein Fehlverhalten oder einen Leistungsmangel auf. Der Arbeitgeber nutzt sie als Warnfunktion und mögliches erstes Mittel, um als Konsequenz bei wiederholtem Verstoß eine Kündigung folgen zu lassen. Auf diese muss aber in der Abmahnung eindeutig hingewiesen werden.

Was muss in einer Abmahnung stehen?

Es gibt keine gesetzlichen Regeln, wie eine Abmahnung aussehen muss, nur Richtlinien. Der Arbeitgeber muss genau formulieren, welche Pflichten und Regeln verletzt wurden und was abgestellt werden soll. Pauschalformulierungen im Stil von "Sie sind unzuverlässig" oder "Ihre Kleidung ist zu sexy“ reichen nicht aus. Die Vorwürfe müssen präzise formuliert sein.

Was können Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung tun?

Die Abmahnung betrifft das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Deshalb können Sie auf verschiedene Weise darauf reagieren: Mit einer Gegendarstellung der Vorwürfe, die in Ihrer Personalakte vermerkt werden muss. Außerdem können Sie bei einem vorhandenen Betriebsrat Beschwerde einreichen oder um Vermittlung bitten. Der kann den Arbeitgeber zwar nicht zwingen, eine Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Er kann aber vermitteln und beide Seiten an einen Tisch zum klärenden Gespräch führen. Nicht zuletzt können Sie auch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte klagen.

Ein sachliches Gespräch ist oft die Lösung

Arbeitgeber und Angestellter sind sich oft nicht einig, ob eine Abmahnung berechtigt war. Im Zweifelsfall kann es sich lohnen, gegen ungerechtfertigte Kritik vorzugehen. Manchmal entstehen Abmahnungen aber auch aus Fehlinformationen oder werden vorschnell ausgesprochen. Bevor die ganze Angelegenheit bei einem Gericht landet, sprechen Sie in Ruhe miteinander. Nach einem klärenden Gespräch findet sich oft eine Lösung. Und nicht selten ist danach alles wieder gut.

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