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Urteil zu Netzentgelten: Verbraucher sind die Verlierer


Strom bleibt teuer
Urteil zu Netzentgelten: Verbraucher sind die Verlierer

Von dpa-afx
Aktualisiert am 22.03.2018Lesedauer: 2 Min.
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Stromzähler: Die Höhe der Netzentgelte müssen sich die Energieversorgungsunternehmen von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. (Quelle: Ulf Wittrock/getty-images-bilder)

Abgaben, Umlagen und Steuern treiben die Stromkosten in die Höhe. Bei den Netzentgelten will die staatliche Aufsicht nun kürzen. Dagegen wehren sich Stadtwerke und andere Netzbetreiber – mit Erfolg.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Hoffnungen auf sinkende Strompreise einen Dämpfer versetzt. Der 3. Kartellsenat kippte die Kürzung der staatlich garantierten Renditen für Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur die Renditen gekappt, da sie in Zeiten niedriger Zinsen ungemessen hoch seien.

Die Netzagentur habe die Sätze "rechtsfehlerhaft zu niedrig bemessen" und müsse sie deshalb neu festsetzen, urteilte das Gericht nun. Wie hoch die Rendite sein muss, entschied das Gericht nicht. Die geplanten Kürzungen hatten einen Umfang von rund zwei Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren.

Für die Bundesnetzagentur ist das Urteil ein Rückschlag bei den Bemühungen, den Anstieg der Netzkosten auf den Stromrechnungen zu stoppen. Ein knappes Viertel des Preises für Haushaltskunden entfällt mittlerweile auf die Kosten für den Stromtransport. Die Renditen der Betreiber machen davon allerdings nur einen Teil aus.

Was bedeutet das für den Verbraucher?

Die Auswirkungen auf die Verbraucher sind schwer zu beziffern. Ein Durchschnittshaushalt hätte Schätzungen zufolge bei den ursprünglichen Plänen der Netzagentur etwa zehn Euro im Jahr sparen können.

Die Ökostrom-Branche rechnet nun mit Mehrkosten für die Verbraucher. Der Experte für Energiewirtschaftsrecht Hans-Christoph Thomale, der kommunale Netzbetreiber vertritt, meint hingegen: "Ich denke, dass die Auswirkungen des Urteils für die Verbraucher kaum spürbar sein werden."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Netzagentur kann gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ein Sprecher der Behörde kündigte an, man werde diesen Schritt "ernsthaft prüfen". Die Kürzungen sollten für die Stromnetze ab 2019 gelten, für die Gasnetze seit 2018.

1.100 Stadtwerke hatten geklagt

Geklagt gegen die Netzagentur hatten rund 1.100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber. Für die großen Energiekonzerne sind die Einnahmen aus den Netzen die verlässlichsten Einnahmequellen. Eon rechnet etwa damit, dass nach der Übernahme der Stromnetze der RWE-Tochter Innogy rund 85 Prozent der gesamten Erträge aus diesem Geschäft kommen.

Die Netzagentur hatte die Kürzungen mit den seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten begründet. "Diese Entwicklung war im Interesse der Verbraucher zu berücksichtigen", hatte Netzagentur-Präsident Jochen Homann gesagt. Investitionen in die Netze blieben attraktiv.

Das sieht das Gericht aber anders. Die schematische Bewertung der Netzagentur werde der "außergewöhnlichen Situation auf den Kapital- und Finanzmärkten nicht gerecht", sagt der Vorsitzende des Senats, Wiegand Laubenstein. Die Netzagentur habe es versäumt, "alternative Bewertungsansätze" heranzuziehen, um die Risiken der Investoren angemessen zu ermitteln.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte das Urteil. Die Netze müssten im Zuge der Energiewende massiv ausgebaut werden, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Die erforderlichen Milliardeninvestitionen seien nur zu stemmen, wenn Kapitalgeber konkurrenzfähige Renditen erhielten.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft betont dagegen, auch die von der Netzagentur gesenkten Sätze seien "eine mehr als auskömmliche Rendite für ein risikoarmes Geschäft".

Verwendete Quellen
  • dpa-afx
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