Netzsperre gegen Versorger Stromkunden müssen nur ein Mal zahlen
Kann ein Energieversorger wegen einer Netzsperre keinen Strom mehr liefern, ist das für die Kunden generell kein Problem: In dem Fall springt der lokale Grundversorger ein. Verbraucher sollten jedoch wissen: Für die Ersatzversorgung müssen sie zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Allerdings darf der Kunde nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.
Verträge enden nicht automatisch mit Netzsperre
Das bedeutet: Schickt der ursprüngliche Versorger ebenfalls weiterhin Rechnungen, sollten Kunden aktiv werden. Hintergrund ist, dass ein Netzbetreiber einem Versorger die Durchleitung von Strom verbieten kann. Dem Unternehmen ist es dann nicht mehr möglich, Verbraucher in dem betroffenen Gebiet zu beliefern. Die entsprechenden Verträge enden damit aber nicht automatisch.
Frist setzen, Vertrag kündigen
Die Experten raten: Verbraucher sollten in der Situation den ursprünglichen Anbieter unter Fristsetzung zur Lieferung auffordern und den Vertrag dann wegen ausbleibender Versorgung fristlos kündigen. Außerdem sollten Kunden ab dem Zeitpunkt der Netzsperre die Zahlung verweigern, weil der Anbieter auch da schon nicht liefern konnte.
Die Abschläge an den Grundversorger sollten Kunden aber begleichen. Ansonsten riskieren Betroffene eine Stromsperre, erklären die Verbraucherschützer. Da die Grundversorgung oft sehr teuer ist, empfiehlt es sich außerdem, nach günstigeren Stromangeboten Ausschau zu halten und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.