Anzeige
Eigentümerversammlung WEG-Mitglied darf Eigentümerversammlung mitgestalten
Von dpa
Aktualisiert am 18.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Bonn (dpa/tmn) - In einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) darf jedes Mitglied wichtige Themen auf die Tagesordnung der Versammlungen setzen. Ansprechpartner dafür ist die Verwaltung, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum in Bonn.
Wichtig hierbei: Der Antrag muss rechtzeitig eingehen, das heißt vor Beginn der Einladungsfrist, die laut Gesetz mindestens zwei Wochen bis zum Versammlungstermin beträgt.
Ratsam ist es, möglichst früh Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen. Der Antrag sollte schriftlich eingereicht werden. Wenn die Verwaltung den gewünschten Punkt nicht aufnehmen will, kann der Verwaltungsbeirat die Tagesordnung durch ein eigenes Schreiben an alle Eigentümer innerhalb der Ladungsfrist ergänzen.
ShoppingAnzeigen
Neueste Artikel
Immobilienaktien
Themen
Finanzen A bis Z
Alle Aktien der Indizes
Anlage-Trends
ETFs
Indizes Europa
Indizes USA & Asien
Top Aktien