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Eigentümerversammlung
WEG-Mitglied darf Eigentümerversammlung mitgestalten

Von dpa
Aktualisiert am 18.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Wohneigentümer müssen rechtzeitig einen Antrag an die Verwaltung richten, um ein Thema auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu setzen.Vergrößern des Bildes
Wohneigentümer müssen rechtzeitig einen Antrag an die Verwaltung richten, um ein Thema auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu setzen. (Quelle: Alexander Heinl./dpa)
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Bonn (dpa/tmn) - In einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) darf jedes Mitglied wichtige Themen auf die Tagesordnung der Versammlungen setzen. Ansprechpartner dafür ist die Verwaltung, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum in Bonn.

Wichtig hierbei: Der Antrag muss rechtzeitig eingehen, das heißt vor Beginn der Einladungsfrist, die laut Gesetz mindestens zwei Wochen bis zum Versammlungstermin beträgt.

Ratsam ist es, möglichst früh Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen. Der Antrag sollte schriftlich eingereicht werden. Wenn die Verwaltung den gewünschten Punkt nicht aufnehmen will, kann der Verwaltungsbeirat die Tagesordnung durch ein eigenes Schreiben an alle Eigentümer innerhalb der Ladungsfrist ergänzen.

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