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Sicherheit beim Hausbau: So viel sollten Sie vor der Übernahme bezahlen


Sicherheit beim Hausbau
So viel sollten Sie vor der Übernahme bezahlen

Von dpa, t-online
05.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Richtfest: Die Raten, die Bauherren zahlen, richten sich am besten nach dem Baufortschritt.Vergrößern des Bildes
Richtfest: Die Raten, die Bauherren zahlen, richten sich am besten nach dem Baufortschritt. (Quelle: schulzie/getty-images-bilder)
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Beim Hausbau kann vieles schief gehen. Oftmals werden die Schäden erst später sichtbar. Damit Sie im Nachhinein weniger Probleme haben, sollten Sie frühzeitig mit der Kontrolle beginnen und auch mit der letzten Ratenzahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt warten.

Beim Hausbau werden nach und nach Zahlungen fällig. Bis zur Abnahme muss der Bauherr allerdings nur 90 Prozent der Gesamtvergütung zahlen, erklärt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Seit Januar 2018 ist gesetzlich festgelegt, dass der Restbetrag erst nach der Abnahme fällig wird. Dies soll das Risiko senken, dass Bauherren mehr leisten als ihrem Vertragspartner zusteht und zudem helfen, falls sie die Beseitigung von Baumängeln einfordern müssen, so der Verein.

Eine weitere Empfehlung: Die Höhe der Ratenzahlungen sollte sich am Wertzuwachs des Bauwerks orientieren. Private Bauherren dürfen außerdem fünf Prozent der vereinbarten Gesamtkosten als Fertigstellungssicherheit einbehalten, erklärt der BSB.

Kontrolle sollte schon vor dem Betonieren beginnen

Doch nicht nur die Endabnahme ist wichtig. Um spätere Folgeschäden zu vermeiden, sollten Bauherren die sogenannte Bewehrung wichtiger Bauteile vor dem Betonieren prüfen lassen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Bewehrung soll sicherstellen, dass ein Gebäude auf Dauer standfest und sicher ist. Zum Einsatz kommt dabei Stahl: Er sorgt dafür, dass Fundament, Wände oder Decke später Lasten und Kräfte gut ableiten können.

Dafür werden erst Stahlstäbe oder -matten in die Schalung eingebaut, danach wird Beton eingefüllt. Ist der Beton ausgehärtet, kann die Bewehrung nicht mehr kontrolliert werden, warnt der Verband. Bauherren müssen deshalb frühzeitig entsprechende Unterlagen einfordern.


Private Bauherren ohne eigenen Planer haben seit dem 1. Januar 2018 einen Anspruch, die Unterlagen zur Statik von ihrem Schlüsselfertiganbieter zu erhalten, bevor die Leistung ausgeführt worden ist. Unabhängige Sachverständige können dann prüfen, ob Fundamente, Bodenplatte, Kellerwände, Stützen, Unterzüge und Decken richtig bewehrt wurden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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