t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberLebenTodesfall

Was kostet eine Beerdigung? Die Kosten im Detail


Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Kosten im Detail
Eine Bestattung kostet schnell mehrere Tausend Euro


Aktualisiert am 16.12.2022Lesedauer: 7 Min.
Männer tragen einen Sarg: Die Kosten für eine Beerdigung hängen unter anderem davon ab, ob eine Erd- oder Feuerbestattung erfolgt.Vergrößern des Bildes
Männer tragen einen Sarg: Die Kosten für eine Beerdigung hängen unter anderem davon ab, ob eine Erd- oder Feuerbestattung erfolgt. (Quelle: kzenon/getty-images-bilder)
News folgen

Ob Feuer-, Erd- oder Seebestattungen: Beerdigungen kosten oft viel Geld. Wir zeigen Ihnen, welche Summen realistisch sind.

Wer einen geliebten Menschen verliert, hat nicht nur mit der Trauer zu kämpfen. Oft trägt er noch eine weitere Last: alles Wichtige zu regeln. Dazu zählt auch die Beerdigung des Verstorbenen.

Ein nicht unwichtiger Faktor ist dabei die Frage der Kosten. Je nach Art der Beerdigung fallen diese unterschiedlich hoch aus – und nicht immer konnte der Verstorbene selbst ausreichend vorsorgen.

Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten Sie für welche Leistungen rechnen müssen, wer diese überhaupt tragen muss und was passiert, wenn gar kein Geld für die Bestattung vorhanden ist.

Was kostet eine Bestattung?

Eine Bestattung kostet nach Angaben der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas im Schnitt 4.500 Euro – ohne die Grabgestaltung. Mit Grabmal und Grabanlage sind es im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro. Die Spanne ist aber enorm: Sie reicht von der anonymen Einfachbestattung für knapp 1.000 Euro bis zu Beträgen in Höhe von mehreren 10.000 Euro.

Eine Feuerbestattung ist in der Regel günstiger als eine Erdbestattung. Zwar kostet es zwischen 200 und 600 Euro zusätzlich, den Verstorbenen einzuäschern, doch eine Urnenbestattung erfordert auch weniger Platz, Gebühren und Pflege für die Grabstelle. Die Preise für die Bettung unterscheiden sich zudem aufgrund unterschiedlicher Friedhofsgebühren bundesweit stark.

Gut zu wissen: Die Sargpflicht ist in Deutschland mittlerweile in allen Bundesländern aufgehoben. Seit dem 1. April 2021 sind auch in Bayern, dem letzten Bundesland, in dem die Pflicht noch galt, Bestattungen in einem Leichentuch zugelassen, wenn Ihre Religion oder Weltanschauung das vorsieht.

Auch wenn es Kraft kostet: Vergleichen Sie vor einem Kauf verschiedene Anbieter. So finden Sie nicht nur das finanziell beste Angebot, sondern auch das, was am besten zu Ihren und den Vorstellungen des Verstorbenen passt.

In jedem Fall sollten Sie einen Kostenvoranschlag bei unterschiedlichen Bestattungsunternehmen einholen. Dieser sollte klare Absprachen und die entsprechenden Brutto-Endpreise enthalten. Nur so können Sie die Preise der Leistungen vergleichen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

Gut zu wissen: Vor einer Feuerbestattung findet eine zweite Leichenschau statt. Ein Rechtsmediziner oder ein Amtsarzt überprüft noch einmal die Identität des Toten. Bei einer Erdbestattung ist das nicht erforderlich.

Preise im Überblick

Dienstleister Produkt von € bis €
Arzt/Standesamt Totenschein, Sterbeurkunde 120 300
Krematorium (Feuerbestattung) Einäscherung, zweite Leichenschau, Urnenversand 200 600
Bestatter Überführung, Versorgung Leichnam, Einbettung, Sarg mit Ausstattung, ggf. Urne, Totenkleidung, Aufbahrung/Trauerfeier, Formalitäten, Grabkreuz, Trauerbriefe 900 6.000

Friedhof und Grabpflege

Dienstleister Produkt von € bis €
Friedhofsverwaltung Gebühren für Grabnutzung, Beisetzung, Trauerhalle und Grabmalgenehmigung 500 5.000
Steinmetz Fundament, Grabmal, Einfassung, Beschriftung, ggf. Entfernen bestehendes Grabmal/Einfassung/Fundament 1.200 10.000
Friedhofsgärtner Provisorische Grabanlage, Erstanlage, Grabpflege 25 Jahre 250 12.000

Trauerfeier

Dienstleister Produkt von € bis €
Florist Kranz, Blumenschmuck 150 750
Gasthaus Bewirtung Trauergesellschaft 200 1.000
Pfarrer, Trauerredner Gestaltung Trauerfeier Spende 450

Die oben genannten Angaben und Preise entstammen der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas (Stand: 5. April 2021).

Die Gesamtkosten belaufen sich bei den oben genannten Posten auf insgesamt minimal 3.450 Euro und maximal 35.900 Euro. Meist liegen die Kosten für eine Rundumbestattung dazwischen. Je nachdem, welche Art der Bestattung und welche Leistungen Sie wählen, können die Kosten variieren.

Was kostet ein Grabstein?

Ein neuer Grabstein kostet zwischen 450 und 5.000 Euro. Eine neue Einfassung zwischen 500 und 2.800 Euro und eine Inschrift mit 30 Buchstaben 200 bis 1.350 Euro.

Wer ein Grabmal versetzen will, zahlt inklusive des Transports zwischen 50 und 1.500 Euro. Deutlich günstiger als ein Grabstein ist ein Grabkreuz: Es kostet zwischen 50 und 150 Euro.

Wer muss die Kosten tragen?

Die Kosten einer Bestattung tragen in der Regel die Erben – als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Üblicherweise müssen sie für Bestatter und Grab, Feier, Grabstein, Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen und Danksagungen aufkommen, nicht jedoch für Reisekosten der Angehörigen.

Können alle Erben die Kosten nicht tragen, gibt es kein Erbe oder schlagen alle Erben den Nachlass aus, zahlt der Unterhaltspflichtige. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind die Angehörigen an der Reihe.

Hat keiner von ihnen die finanziellen Mittel, springen Sozialamt oder Kommune ein (mehr dazu im folgenden Abschnitt). Schlägt nur ein Erbberechtigter das Erbe aus, tragen die übrigen Erben die Bestattungskosten.

Gut zu wissen: Sie können auch dazu verpflichtet sein, Beerdigungskosten zu übernehmen, wenn das vorher vertraglich vereinbart wurde. Im Fall einer Tötung kann zudem Schadenersatzanspruch bestehen.

Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?

Menschen ohne eigene finanzielle Mittel müssen auch bestattet werden. In diesen Fällen kommt die Kommune für die Kosten der Bestattung auf. Sie wählt in der Regel die Art und den Ort aus – meistens eine Feuerbestattung und ein anonymes Gemeinschaftsgrabfeld.

Das ist der Fall, wenn der Verstorbene selbst für seine Bestattung keine Vorsorge geleistet, keine finanziellen Mittel hinterlassen hat und auch die Erben und Unterhaltsverpflichteten nicht für die Bestattung aufkommen können. Die Kostenübernahme müssen die Hinterbliebenen beantragen.

Gut zu wissen: Besteht Anspruch auf Sozialhilfe, kann das Sozialamt die Kosten einer Beerdigung übernehmen. Das ist der Fall, wenn weder für eine Bestattung vorgesorgt wurde, noch der Nachlass ausreicht, die Kosten zu decken. Grundlage ist § 74 SGB XII.

Welche Bestattungsarten gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Bestattungsarten. Die meistverbreitete war lange Zeit die Erdbestattung, bei der die Verstorbenen in einem Sarg begraben werden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen:

  • Erdfamiliengrabstätten: Größe und Lage können Sie wählen und das Nutzungsrecht verlängern
  • Erdwahlgrabstätten: Bis zu vier der nebeneinander liegenden Grabstellen und die Lage können Sie wählen, eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist möglich, das Nutzungsrecht können Sie verlängern
  • Erdreihengrabstätten: Lage und Größe sind nicht wählbar, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden, eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist möglich
  • Erdgemeinschaftsgrabstätten: Die Lage ist nicht wählbar, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden, es gibt keine individuelle Kennzeichnung, die Friedhofsverwaltung pflegt die Gemeinschaftsfelder, Blumen und Kränze dürfen Sie nur an bestimmten Stellen ablegen

Alternativ zur Erdbestattung gibt es die Feuerbestattung, bei der die Verstorbenen eingeäschert werden. In den Krematorien herrscht Sargpflicht, die Asche wird aber meist in einer Urne beigesetzt.

Analog zur Erdbestattung können Sie auf dem Friedhof zwischen Urnenfamiliengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Urnenreihengrabstätten und Urnengemeinschaftsgrabstätten wählen.

Zusätzlich gibt es bei Urnenbestattungen weitere Möglichkeiten:

  • Aschengrabstätte: Die Asche der Verstorbenen wird unter einem Rasenstück ausgestreut.
  • Kolumbarium: Hier werden die Urnen in einer Grabkammer mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen beigesetzt.
  • Urnenwandgrab: Funktioniert wie ein Kolumbarium, nur dass die Nischen noch mit einer Platte verschlossen werden, auf der Name und Lebensdaten der Verstorbenen eingraviert sind.
  • Seebestattung: Eigentlich herrscht in Deutschland Friedhofszwang. In Ausnahmefällen – und wenn der Verstorbene das verfügt – kann die Asche aber auch in einer Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone nach seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben werden.

Ein Trend sind Naturbestattungen. Dabei wird die Asche an einem Baum innerhalb eines ausgewiesenen Friedhofwaldstücks begraben.

Urne für zu Hause – ist das erlaubt?

Anders als zum Beispiel in den USA ist es in Deutschland nicht erlaubt, sich Urnen mit der Asche von Verstorbenen zu Hause ins Wohnzimmer zu stellen. In Bremen ist es allerdings seit 2015 möglich, die Asche auf Privatgrundstücken auszustreuen.

Was ist eine anonyme Bestattung?

Zunehmend fällt auch bei nicht mittellosen Menschen die Wahl auf ein anonymes Grab – so zum Beispiel eine Wiese auf einem Friedhof oder in einem dafür bestimmten Waldgebiet. Es gibt keine gesonderte Kennzeichnung des Ortes.

Die Grabpflege, falls erforderlich, übernehmen der Friedhof, die Kommune oder auch freiwillige Helfer. Ganz anonym ist das in der Regel aber nicht: Im Regelfall gibt es auf dem Friedhof eine Grabtafel mit den Namen der dort bestatteten Personen.

Kann ich Bestattungskosten von der Steuer absetzen?

Die Kosten einer Beerdigung können Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie sie aus eigener Tasche gezahlt haben – und nicht aus dem Nachlass oder dank einer entsprechenden Vorsorge des Verstorbenen (mehr dazu unten). Nur wenn das Erbe geringer ist als die Bestattungskosten, können sie die Kosten geltend machen.

  • Beispiel: Ein Mann stirbt und hinterlässt seiner Frau 4.900 Euro. Die Beerdigungskosten, für die die Frau aufkam, beliefen sich auf 9.890 Euro. In ihrer Steuererklärung kann sie den Differenzbetrag geltend machen, also 4.990 Euro.

Auch unter bestimmten anderen Voraussetzungen können Hinterbliebene Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben. Das ist der Fall, wenn sich jemand aus sittlichen Gründen verpflichtet fühlt, für die Bestattungskosten aufzukommen, obwohl er oder sie kein Erbe des Verstorbenen ist und daher eigentlich nicht zahlen muss.

  • Beispiel: Eine Frau stirbt und hinterlässt ihrem Sohn als alleinigem Erbe Möbel, Hausrat und 500 Euro. Weil der Sohn hochverschuldet ist, kann er die Bestattungskosten finanziell nicht stemmen. Aus sittlichen Gründen fühlt sich nun die Tochter des Sohns, also die Enkelin der verstorbenen Frau, verpflichtet, die Kosten für die Bestattung ihrer Großmutter zu übernehmen. In welcher Höhe der Fiskus nun die Beerdigungskosten anerkennt, ist von Fall zu Fall verschieden.

Das Finanzamt erkennt grundsätzlich nur jene Kosten an, die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen. Den anschließenden Leichenschmaus, die Trauerkleidung oder auch die Bestellung und Pflege von Grabstätten können Sie nicht steuermindernd geltend machen. Außerdem gilt eine Obergrenze von 7.500 Euro.

Gut zu wissen: Steuerzahler können nur dann außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend machen, wenn der Betrag über einer zumutbaren Eigenbelastung liegt. Die Grenze zieht das Finanzamt immer individuell nach einem Prozentsatz der gesamten Einkünfte.

Wie sorge ich für meine Bestattung vor?

Wer für seine eigene Beerdigung vorsorgen will, kann das etwa mit einem Tagesgeldkonto tun, auf das regelmäßig Beträge fließen. Eine Sterbegeldversicherung lohnt dagegen nur in wenigen Fällen.

Der Grund: Wer nach Abschluss der Versicherung noch lange lebt, zahlt am Ende drauf. Gegebenenfalls deckt auch Ihr Nachlass die Beerdigungskosten ab. Dann müssen Sie nicht extra vorsorgen.

Letzter Wille: Die Einzelheiten der Beerdigung können Sie im letzten Willen festhalten. Darin können Sie bestimmen, auf welche Art Sie bestattet werden wollen – ob es also eine Feuer-, Erd- oder zum Beispiel eine Seebestattung sein soll. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich formulieren. Den letzten Willen sollten Sie zusammen mit dem Testament aufbewahren. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Testament hinterlegen.

Alternativ können Sie Ihre Bestattung auch schon zu Lebzeiten organisieren und bezahlen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie das Geld auf einen Schlag bezahlen oder es vor dem Zugriff des Sozialamtes sichern wollen.

Loading...
Loading...

Dazu müssen Sie ein Vertrag mit einem Bestatter abschließen, der in der Regel aus zwei Teilen besteht: erstens einem Vertrag über die Bestatterleistung und zweitens einem Vertrag über die Zahlungsmodalitäten.

Bestattungsunternehmen nicht direkt bezahlen

Das Geld können Sie zum Beispiel auf einem Sperrkonto parken oder von einer Treuhandgesellschaft verwalten lassen. Das Bestattungsunternehmen selbst sollten Sie nicht direkt bezahlen. Schließlich kann es sein, dass das Unternehmen bis zum Zeitpunkt Ihres Todes gar nicht mehr existiert.

Anders ist es, wenn das Geld über den Bestatter an die Treuhandgesellschaft fließt. Diese verwaltet dann das Geld und legt es an. Einmal im Jahr sollten Sie eine Auskunft über den Kontostand samt Zinsen erhalten.

Bevor Sie einen Vorsorgevertrag abschließen, sollten Sie die Leistungen und Preise genau vergleichen. Beachten Sie auch, dass in manchen Fällen erhebliche Gebühren anfallen können, wenn Sie vorzeitig kündigen. Mehr zur Bestattungsvorsorge lesen Sie hier.

Alternativ können Sie einen persönlichen Testamentsvollstrecker benennen, den Sie mit den Angelegenheiten der Beerdigung betrauen – etwa wie diese auszusehen hat und welche finanziellen Mittel dafür verwendet werden sollen. Die Einzelheiten können Sie in einer formlosen Bestattungsverfügung festlegen. Lesen Sie hier, wann ein Testamentsvollstrecker sinnvoll ist.

Gut zu wissen: Sorgen Sie für Ihre Beerdigung im üblichen Rahmen vor, ist dieses Geld vor dem Zugriff des Staates geschützt. Das heißt, Sie müssen es nicht erst aufbrauchen, falls Sie Sozialleistungen beantragen müssen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesverband Bestattungsbedarf
  • Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website