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Labore und Praktika - Bundes-Notbremse: An Hochschulen könnte es Ausnahmen geben


Labore und Praktika
Bundes-Notbremse: An Hochschulen könnte es Ausnahmen geben

Von dpa
23.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz fordert für bestimmte Lehrveranstaltungen, Prüfungen und die Bibliotheksleihe Ausnahmen von den Notbremse-Regeln.Vergrößern des Bildes
Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz fordert für bestimmte Lehrveranstaltungen, Prüfungen und die Bibliotheksleihe Ausnahmen von den Notbremse-Regeln. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)

Berlin (dpa) - Auch bei Überschreiten der in der Bundes-Notbremse festgelegten Corona-Zahlen sollen an den Hochschulen bestimmte Präsenzveranstaltungen weiter möglich bleiben. Das geht aus einem Brief der Wissenschaftsminister der Bundesländer an Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) hervor. Die Hochschulen hatten zuvor mehrfach an die Politik appelliert, für Klarheit zu sorgen.

In ihrem Schreiben an Spahn und Karliczek stellen die Minister indirekt klar, dass sie "Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in Laboren und ähnlichen Einrichtungen sowie alle praktischen Ausbildungsabschnitte und -bestandteile im Studium" aufrechterhalten wollen. Die genannten Bereiche würden für sie nicht als "Unterricht" gelten, schreiben sie mit Verweis auf die entsprechende Passage der Bundes-Notbremse, die Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 untersagt.

Ausnahmen vom Sportverbot

Für das Sportstudium soll es zudem Ausnahmen vom Sportverbot geben und Vor-Ort-Lehrveranstaltungen für Abschlussjahrgänge könnten möglich bleiben. Hier verweisen die Minister auf die Ausnahmeregelung für Abschlussklassen an Schulen. Dies würde auch für Abschlussjahrgänge im Studium, "also Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss stehen", angewendet, heißt es in dem Schreiben.

Zugleich forderten die Wissenschaftsminister wie zuvor auch schon die Hochschulrektorenkonferenz von der Bundesregierung eine rechtliche Klarstellung für die Hochschulen über eine Verordnung. Die Möglichkeit ist im Notbremse-Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Das Gesetz ermächtigt die Regierung, Rechtsverordnungen mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu erlassen, die "Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen" von den Notbremse-Regeln vorsehen. Die Länder fordern, dass ihnen über eine solche Verordnung auch offiziell die Möglichkeit eingeräumt wird, Lockdown-Ausnahmen zu machen, etwa für Labore, Praktika oder künstlerische Ausbildungsbestandteile.

Der Hintergrund für die Kritik: In dem Bundesgesetz werden Hochschulen in einem Atemzug mit Schulen genannt. Extra-Regeln für den Hochschulbetrieb gibt es nicht. Es heißt nur allgemein, dass wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet, "Wechselunterricht" ab dem übernächsten Tag Pflicht wird und ab 165 ist ab dem übernächsten Tag "Präsenzunterricht" verboten ist.

Kritik an Wechselunterricht und Bibliotheksschließungen

"Ein "Wechselunterricht" ist an Hochschulen de facto nicht machbar; das Modell zielt auf Klassenverbände und ist für Hochschulen völlig untauglich", sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André Alt, der dpa. Er warnte zudem vor kompletten Schließungen. Dies würde in etlichen Fächern den Ausfall ganzer präsenzgebundener Studienteile und damit erheblichen Zeitverlust für betroffene Studierende bedeuten. Mögliche Bibliotheksschließungen würden zudem auch Lernfortschritte im Rahmen virtueller Lehrveranstaltungen behindern. "Für Präsenz erfordernde Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie für die Bibliotheksleihe sollten (...) unverzüglich Ausnahmeregelungen getroffen werden", forderte Alt.

Die Wissenschaftsminister äußern im Schreiben an Karliczek und Spahn die Befürchtung, dass die fehlende Differenzierung und Rechtssicherheit zu einer "eingeschränkte(n) Studierbarkeit des Semesters in vielen Studiengängen" führen könnte, gerade auch in den "für die Pandemiebewältigung bedeutsamen Studiengängen, etwa Medizin und Pharmazie, mit notwendigem Praxisbezug und Präsenznotwendigkeiten in der Lehre". Auch an Kunst- oder Musikhochschulen würde ein Verbot praktischer Ausbildung faktisch einen Ausschluss vom Studium bedeuten, heißt es.

Karliczek zeigte sich offen für die Forderungen: "Die Diskussion wird noch geführt und ich denke, da wird es noch die eine oder andere Änderung geben", sagte sie der dpa. "Sonst gibt es am Ende einen Stau und dann wird vielleicht hinterher ein Semester drangehängt werden müssen, weil nicht genügend Laborkapazitäten da sind. Das wollen wir verhindern."

Der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Jens Brandenburg, sagte: "Mit ihrem unausgegorenen Gesetz verschärft die Koalition die ohnehin schon akuten Probleme vieler Studierender zusätzlich." Ein gesamter Jahrgang habe die Hochschule bisher kaum betreten. Diese bräuchten endlich eine verlässliche Öffnungsperspektive. "Nach einem Schnelltest sollten auch kleine Blockseminare in großen Hörsälen wieder möglich sein."

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