Berufsziel Psychotherapie Psychologiestudium vorab prüfen
Gütersloh (dpa/tmn) - Seit September 2020 gilt ein neues Psychotherapeutengesetz. Damit hat sich auch die Ausbildung für angehende Psychotherapeutin und -therapeutinnen geändert. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin.
Die neue Approbationsordnung sieht vor, dass man zunächst einen polyvalenten Psychologie-Bachelor an einer Universität studiert und dann ein Masterstudium in "Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" anschließt.
Polyvalent bedeutet hier so viel wie "mehrfach einsetzbar" oder "anschlussfähig", erklärt das CHE. Er ermöglicht zum einen die Aufnahme des genannten Masterstudiums, aber auch anderer Psychologie-Master, die nicht zum Berufsziel Psychotherapeut führen.
Approbation erfolgt nun mit Staatsprüfung
Auf den Master folgt für angehende Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen dann eine Staatsprüfung, mit der Absolventen dann die Approbation erhalten. Das bedeutet: Wie im Medizinstudium ist man dann jetzt auch als Psychotherapeut schon mit dem Abschluss des Studiums approbiert.
Bislang galt: Wer eine Kassenzulassung als Psychotherapeut bekommen wollte, musste zunächst Psychologie oder Pädagogik studieren und konnte erst dann eine mehrjährige Therapie-Ausbildung beginnen. Erst am Ende der Ausbildung erhielt man die Approbation, also die Erlaubnis zur Behandlung. Nach dem Studium macht man nun nicht mehr wie bislang eine Ausbildung, sondern eine mehrjährige Weiterbildung im Rahmen einer voll finanzierten Berufstätigkeit, während der man sich spezialisiert.
Wunschstudiengang auf neue Kriterien prüfen
Wer das Ziel verfolgt, später als Psychotherapeut zu arbeiten, sollte also vorab prüfen, ob der Wunschstudiengang den neuen Kriterien entspricht, rät das CHE. In einer aktuellen Analyse haben die Hochschulexperten festgestellt, dass zum Wintersemester 2020/2021 "drei Viertel der Universitäten, die das Fach Psychologie anbieten, einen neuen polyvalenten Bachelor im Studienprogramm" haben. Zum Teil habe es Verzögerungen bei der Umstellung gegeben, hier sollen Übergangslösungen angeboten werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) rät Studieninteressierten, auf den Hochschulwebseiten auf Hinweise zu achten, ob eine berufsrechtliche Anerkennung in Prüfung oder bereits erteilt ist. Dann wolle die Universität auf jeden Fall ein Studium, das zur Approbation in Psychotherapie führt, ermöglichen.
Wechselmöglichkeiten für Studierende
LautInfosder Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist ein Wechsel in die neue Ausbildung für diejenigen, die bereits studieren, grundsätzlich möglich. Der DGPs zufolge bietet sich das aber in der Regel nur für Bachelor-Studierende an.
Wer nicht wechseln möchte, kann die Ausbildung aber nach altem Recht bis 2032 und in Härtefällen bis 2035 abschließen. Erstsemester können dagegen nicht mehr wählen, ab dem kommenden Wintersemester gelangt man nur noch über die neuen Studiengänge zur Approbation.
Weg über Medizinstudium weiter möglich
Neben dem Weg über das Psychologiestudium kann man die Qualifikation auch wie bislang über ein Medizinstudium erlangen. Für diese Absolventen existiert die Bezeichnung "Ärztliche Psychotherapeut*in".
Weitere Infos zum neuen Studienverlauf finden Interessierte online in einer umfangreichenBroschüredes CHE. Außerdem bieten die HochschulexpertenKartenaller Bundesländer an, die zeigen, wo die neuen polyvalenten Psychologie-Studiengänge im jeweiligen Bundesland bereits angeboten werden.