Schritt für Schritt Studentenwerk erklärt Antrag auf "Ü-Hilfe"
Berlin (dpa/tmn) - Auch im September haben Studierende in pandemiebedingter Notlage ab sofort noch einmal die Möglichkeit, Überbrückungshilfe zu beantragen. Darauf weist dasDeutsche Studentenwerk(DSW) hin.
Wer bis zum 30. September über dasOnline-Portaldes Bildungsministeriums erfolgreich einen Antrag stellen will, sollte zunächst seinetechnischen Voraussetzungenprüfen. Außerdem ist es hilfreich, vor Antragstellung zu checken, ob man dieKonditionenfür das Hilfsangebot erfüllt.
Über alle Fragen rund um die Überbrückungshilfe informiert das DSW in ausführlichen Beiträgen auf seinerWebseite. Dort findet sich unter anderem ein Erklärvideo, das Studierende Schritt für Schritt durch die Antragstellung führt. In einem weiteren Video erklärt das DSW, was beim Log-in und der Bearbeitung von Folgeanträgen technisch zu beachten ist.
Die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von bis zu 500 Euro im Monat wird über die Studierendenwerke in Deutschland ausgezahlt.