Zeitumstellung Sommerzeit: Für fehlende Stunde bei Nachtschicht kein Lohn
Berlin (dpa/tmn) - In der Nacht vom 26. auf den 27. März stellen sich unsere Uhren wieder auf Sommerzeit um. Manche verlieren so eine Stunde Schlaf. Andere wiederum arbeiten um diese Uhrzeit in der Nachtschicht. Was bedeutet die Zeitumstellung für sie?
Wer Nachtschicht hat, muss eine Stunde weniger arbeiten, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Diese Stunde bekommen Beschäftigte dann auch nicht bezahlt, erklärt der DGB Rechtsschutz. Wer einen festen Monatslohn bekommt, kann sich freuen - denn die fehlende Stunde hat darauf keine Auswirkung.
Wer nach Stunden bezahlt wird, verliert aber laut DGB Rechtsschutz den Anspruch auf Bezahlung. Auch die Nachtschichtzuschläge für die Stunde entfallen in jedem Fall. Die gute Nachricht wiederum: Beschäftigte müssen die fehlende Stunde nicht nacharbeiten.