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Große Unterschiede: Mit wie viel Geld können Azubis rechnen?


Große Unterschiede
Mit wie viel Geld können Azubis rechnen?

Von dpa
25.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Ausbildungsvergütung fällt je nach Beruf sehr unterschiedlich aus.Vergrößern des Bildes
Die Ausbildungsvergütung fällt je nach Beruf sehr unterschiedlich aus. Große Sprünge sind für viele nicht drin. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Für eine duale Berufsausbildung bekommen Auszubildende eine Vergütung. Aber wie viel Geld ist das eigentlich? Und welche Kosten stehen auf der anderen Seite?

VERGÜTUNG: Die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) veröffentlicht jährlich einenAusbildungsreport, für den Azubis befragt werden. "Wenn man die Angaben zur Vergütung im Durchschnitt betrachtet, über alle Berufe, Branchen und Ausbildungsjahre hinweg, liegt sie im Schnitt bei 836 Euro, so die Zahlen von 2020", sagt Daniel Gimpel, Ausbildungsexperte der DGB-Jugend.

Wie groß die Unterschiede bei der Vergütung zum Teil sind, veranschaulicht Gimpel an einem Beispiel. Im dritten Ausbildungsjahr verdienen angehende Bankkaufleute, Mechatroniker und Elektroniker für Betriebstechnik jeweils über 1000 Euro brutto im Monat. "Bei den Friseurinnen und Friseuren sind es dagegen im Schnitt 487 Euro."

Grundsätzlich fällt die Vergütung in Ausbildungsbetrieben mit Tarifvertrag höher aus. Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zufolge lagen dietariflichen Ausbildungsvergütungen2020 in Deutschland bei durchschnittlich 963 Euro brutto im Monat.

Seit Januar 2020 gibt es dieMindestausbildungsvergütung. Wer 2021 eine Ausbildung beginnt, muss im ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro monatlich bekommen. Ab 2022 wird diese Untergrenze auf 585 Euro hochgesetzt. "Es gibt aber ohnehin nur wenige Berufe, die bisher unter der Mindestausbildungsvergütung lagen. Dennoch ist sie als untere Haltelinie wichtig", sagt Gimpel.

WOHNEN UND LEBEN: Eine Ausbildungsvergütung dient anders als ein Lohn nicht der Existenz- oder Lebensstandardsicherung. Vielmehr ist sie als Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Lehrzeit zu sehen. Deshalb besteht zum Beispiel auch die Unterhaltspflicht der Eltern während der Ausbildung weiter. Die meisten Azubis (72 Prozent) leben entsprechend noch bei den Eltern, wie der Ausbildungsreport des DGB zeigt.

Fast 60 Prozent der Azubis geben darin an, weniger gut oder fast gar nicht mit der Vergütung auszukommen. Gut die Hälfte ist finanziell unabhängig, etwa ein Drittel bekommt Unterstützung von Eltern oder Bekannten, 12 Prozent haben einen Nebenjob, jeder Zehnte bezieht staatliche Leistungen.

LERNMITTEL: Neben Kosten fürs Wohnen und Leben kommen auf Azubis weitere Ausgaben zu. Laut Gimpel gaben etwa im DGB-Ausbildungsreport von 2014 viele Azubis an, Geld für Arbeits- oder Schulmaterialien ausgegeben zu haben.

Für Azubis gilt aber die sogenannte "Lernmittelfreiheit": Das heißt, der ausbildende Betrieb muss Auszubildenden lautGesetzkostenlos Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen, seit 2020 wird dort neben Werkzeugen und Werkstoffen und auch explizit Fachliteratur erwähnt.

FAHRTKOSTEN: Azubis müssen zudem häufig die Kosten für die Fahrten vom und zum Betrieb sowie zur Berufsschule bezahlen. Dafür müssen sie in der Regel selbst aufkommen. In acht Bundesländern gebe es mittlerweile vergünstigte Azubi-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr, so Gimpel.

Gerade in seltenen Berufen haben Azubis häufig Blockunterricht an auswärtigen Ausbildungszentren oder Berufsschulen. Das bedeutet zusätzliche Ausgaben für Fahrten und Unterbringung. Hierfür gibt es zum Teil Zuschüsse durch die Länder. Ob man anspruchsberechtigt ist, gilt es genau zu prüfen, sagt DGB-Experte Daniel Gimpel. "Das gibt es außerdem leider nicht in allen Bundesländern, und viel ist das auch nicht immer."

Welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden, hat etwa das "Handwerksblatt" in einerÜbersichtzusammengestellt. Zum Teil mussten Schüler sogar klagen, um eine angemessene Bezuschussung zu erstreiten, zeigt einUrteildes Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Az.: 9 S 1906/14) von 2016.

UNTERSTÜTZUNG: In manchen Berufen ist es also gar nicht so einfach, mit der Vergütung auszukommen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, zu denen sich Azubis informieren können. Wer etwa nicht mehr zu Hause wohnt, hat unter Umständen Anspruch auf das Kindergeld, das die Eltern dann an ihre Kinder auszahlen müssen, sollte die Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, erklärt Gimpel.

Daneben gibt es die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, BAB abgekürzt. Anspruch besteht etwa, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnsitz der Eltern entfernt ist, um zu Hause wohnen zu bleiben. Detaillierte Informationen hat die Bundesagentur für Arbeit auf ihrerWebseitezusammengefasst.

Azubis haben außerdem die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Das gebe es nur, wenn Azubis nicht bereits BAB bekommen. "Im schlimmsten Fall müssen Azubis Hartz IV beantragen, wenn sie mit ihrer Ausbildungsvergütung gar nicht hinkommen", so Gimpel. Auch ein Bildungskredit kann eine Option sein. Bafög gibt es unter Umständen für schulische Ausbildungen.

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