Verdi Infos zu Covid-19-Erkrankung im Beruf in acht Sprachen
Berlin (dpa/tmn) - Wer sich nachweislich bei der Arbeit mit dem Coronavirus infiziert und an Covid-19 erkrankt, kann unter Umständen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Weil viele Beschäftigte nicht wissen, was in einem solchen Fall genau zu tun ist, hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi eine kurze Handlungshilfe in acht Sprachen (Deutsch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch) veröffentlicht.
Sie klärt Beschäftigte auf, wie sie sich bei einer Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz verhalten müssen, falls der Arbeitgeber die erforderliche Pflichtmeldung versäumt hat, informiert Verdi.
Hintergrund ist: Eine Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann laut Verdi einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Entsprechende Leistungen, unter anderem etwa Lohnersatz- oder Behandlungskosten, werden aber nur dann übernommen, wenn die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die Erkrankung zuvor als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt haben.
Die Handlungshilfe finden Interessierte auf derVerdi-Webseite.