Arbeitsrecht Kind muss in Quarantäne: Dürfen Eltern zu Hause bleiben?
Gütersloh (dpa/tmn) - Die Schule hat in allen Bundesländern wieder begonnen, Kindergärten und Kitas sind wieder offen. Gibt es dort einen Corona-Verdacht oder einen bestätigten Corona-Fall, so muss meist die ganze Einrichtung oder zumindest eine ganze Klasse oder Gruppe übergangsweise in Quarantäne.
Dürfen berufstätige Eltern in diesem Fall zur Betreuung des Nachwuchses einfach zu Hause bleiben?
"Wenn ein Kind in Quarantäne kommt, handelt es sich nicht um einen Krankheitsfall", stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh, klar.
In einem solchen Fall greift laut Schipp aber der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der besagt, dass Arbeitnehmer, die aus einem Grund, für den sie selbst nichts können, vorübergehend nicht zur Arbeit kommen können, trotzdem weiterhin Lohn bekommen. Insbesondere bei kleinen Kindern sei davon auszugehen, dass dann eine Betreuung notwendig ist, sagt der Fachanwalt.
Konkret bedeutet das: Schließt der Kindergarten kurzfristig wegen eines Coronafalls, müssen Arbeitgeber den Eltern, die dann ihr Kind betreuen müssen, weiter Lohn zahlen. "Die entscheidende Frage ist aber: wie lange?", so Schipp. Wenn das Kind nicht selbst krank ist, könne diese Norm nicht endlos lange gelten. Auch von einem gängigen Zeitraum von 14 Tagen Quarantäne könne man eher nicht ausgehen.
Eine pauschale Zeitangabe gäbe es aber nicht, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, so Schipp.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.