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Meist Einzelfallentscheidungen - Kind über 12 ist krank: Dürfen Arbeitnehmer daheim bleiben?


Meist Einzelfallentscheidungen
Kind über 12 ist krank: Dürfen Arbeitnehmer daheim bleiben?

Von dpa
17.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Ist ein ältereres Kind krank, sollten Eltern im besten Fall nicht einfach zur Betreuung zu Hause bleiben, sondern gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber eine Lösung finden.Vergrößern des Bildes
Ist ein ältereres Kind krank, sollten Eltern im besten Fall nicht einfach zur Betreuung zu Hause bleiben, sondern gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber eine Lösung finden. (Quelle: Florian Schuh/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Ein krankes Kind macht Eltern schon Sorgen genug. Sind sie berufstätig, wird die Situation nicht einfacher. Denn die Regelungen im deutschen Recht sind nicht ganz eindeutig.

Nach Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bekommen Beschäftigte auch dann weiter Geld, wenn sie für eine nicht erhebliche Zeit aus persönlichen Gründen ihrer Tätigkeit ohne eigenes Verschulden nicht nachgehen können. Dieser Paragraf kann aber in Arbeits- oder Tarifverträgen explizit ausgeschlossen sein.

Eltern müssen also im Zweifelsfall damit rechnen, dass sie kein Gehalt bekommen, wenn sie zur Betreuung ihres kranken Kindes zu Hause bleiben. Auch das Kinderkrankengeld als Leistung der Krankenversicherung gibt es laut Sozialgesetzbuch nur für Eltern von Kindern bis 12 Jahre, die zur Betreuung und Pflege der Arbeit fernbleiben müssen.

"Das Gesetz geht davon aus, dass Kinder ab 12 Jahre in der Regel auf sich alleine aufpassen können", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. In der Realität sieht das natürlich oftmals anders aus.

Einfach zu Hause bleiben, ist in jedem Fall die schlechteste Lösung, wenn ein älteres Kind krank ist, sagt Bredereck. Er empfiehlt berufstätigen Eltern, immer alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Betreuung ihres Kindes in einvernehmlicher Absprache mit dem Arbeitgeber zu sichern.

Eltern können beispielsweise anbieten, Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen oder im Homeoffice zu arbeiten. Fernbleiben kann sonst als unentschuldigtes Fehlen gelten, im schlimmsten Fall riskieren Arbeitnehmer sogar eine Abmahnung oder gar Kündigung. Laut Bredereck handelt es sich aber immer um Einzelfallentscheidungen.

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